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  #1  
Alt 25.08.2006, 16:38
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Maaren,

ich kann Juttas Worten nur beipflichten, denn auch in anderen ähnlich gelagerten Threads waren Deine Beiträge eher entmutigend, sarkastisch und von wenig konstruktiven Sichtweisen geprägt. Du wirst wohl Deine Gründe haben, daher möchte ich das nicht weiter kommentieren.

Ich habe mit voller Absicht für uns Laien den Verfahrensweg der Sozialgerichtsbarkeit in einem früheren Beitrag zitiert, um Mißverständnisse zu vermeiden und Klarheit zu gewinnen.

Zur Versachlichung möchte ich beitragen, denn das scheint mir beim Umgang mit Gerichten stets angebracht zu sein.

Das Bundessozialgericht ist nicht eine beliebige Unterinstanz der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die oberste und letzte Revisionsinstanz beim Verfahrensweg der Sozialgerichte. Hierhin schaffen es nur wenige Fälle und diese sind dann für die entsprechenden Kläger bzw. beklagten Institutionen von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Gegen Entscheidungen dieser obersten Gerichtsbarkeitsstufe kann man nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch einlegen, wenn elementare Grundrechtsverstöße im Urteil erkennbar sind.

Bis ein solches höchstrichterliches Urteil auch in die Tat umgesetzt ist, kann dann durchaus allerdings noch eine geraume Zeit vergehen.

Nur für mich selber sprechend, habe ich die Erfahrung gemacht, das korrekte und sachbezogene Information mir sehr hilft, Aggressionen und Unwissenheit abzubauen und sich damit für mich Wege zu Lösungen auch öffnen können. Schaut man sich in den Threads dieses Forums um, so suchen viele Hilfestellungen, Tipps, Ratschläge. Warum nicht auch versuchen, Antworten zu geben ?

Genau in diese Richtung zielen meine Beiträge im Krebsforum: eigene Erfahrungen und Informationen weiterzugeben, zum Nachdenken anzuregen und ggf. hilfreich für andere Betroffene zu sein. Die Weisheit habe ich als Laie ganz gewiß nicht gepachtet, aber auch nicht diejenigen, die eine generelle Ohnmachtsstimmung verbreiten.

Es ist richtig, daß wir in unserem Staat uns vieles erst erkämpfen und dabei auch viel Geduld aufbringen müssen. Kämpfen sollte man für sein Ziel meines Erachtens jedoch GEMEINSAM und nicht ALLEIN GEGEN ALLE und schon gar nicht mit sarkastischen Rundum-Statements.

Meine mittelbare Betroffenheit (die nichts mit dem obigen Fall vor dem Bundessozialgericht zu tun hat) in Bezug auf den mühsamen Kampf mit den Institutionen:

Durch den Krebstod meiner Frau im Jahr 2000 und eine Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Ende 2001 erleide ich ganz erhebliche monatliche (für den eigenen späteren Rentenfall) Verluste der betrieblichen Altersversorgung.

Mit einer Ohnmachtshaltung hätte ich wahrscheinlich gar nichts unternommen. So aber habe ich auf dem Zivilrechtswege geklagt, die Stationen Landgericht und Oberlandesgericht geschafft und klage jetzt gegen die Zusatzversorgungskasse vor dem Bundesgerichtshof(BGH) als oberster Zivilgerichtsinstanz. Von den Klägern, die sich bis zum BGH durchgekämpft haben werden später alle profitieren, die Einspruch gegen die neuen Betriebsrentenregelungen eingelegt haben.


Mit diesem "Outing" möchte ich mich nicht als großer Hecht darstellen, sondern Mut machen, im Zweifelsfalle auch den evtl. langwierigen Klageweg zu beschreiten, wenn es geht z.B. auch gemeinsam mit ähnlich Betroffenen.

Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen, sowie Recht in die Tat umsetzen, sind dabei durchaus unterschiedliche Zustände. Es gibt für mich bislang jedenfalls noch keinen Anlaß, grundsätzlich an unserem Rechtssystem zu verzweifeln, aber mühsam und langwierig ist das Kämpfen schon.

LG
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #2  
Alt 28.08.2006, 11:05
Sonne79 Sonne79 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

hallo maaren!

auch ich bin beim querlesen über einige deiner beiträge gestolpert und kann nur den kopf schütteln....

vielleicht ist dieses forum hier nicht der richtige platz für dich um deinen weltfrust loszuwerden, mit deinen bissigen und oft wenig taktvollen beiträgen bist du hier eher fehl am platz....

sonne
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Leben ist das, was passiert während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu schmieden
John Lennon
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  #3  
Alt 29.08.2006, 13:44
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@shalom und jutta

ich habe gerade zufällig meinen namen in diesem thread entdeckt und habe gedacht, ich "mische" mich mal ein.

ich würde unbedingt empfehlen, einen überprüfungsantrag wegen der rentenabschläge zu stellen. die rechtsanwaltskosten (falls nötig) müssten m.e. von der deutschen Rentenversicherung getragen werden, weil die rentenbescheide rechtswidrig sind.
zu einem klageverfahren wird es bestimmt nicht kommen, weil das urteil eindeutig ist.
außerdem gilt die rechtwidrigkeit der abschläge meiner meinung nach auch für hinterbliebenenversorgungen (witwen/witwer-renten), wenn der Ehepartner noch nicht 60. jahre alt war vor seinem ableben!
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  #4  
Alt 29.08.2006, 20:00
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Frau Ott,

Vielen Dank fürs Ein/Mitmischen, und die Kurzinformation wie viele von uns vorgehen können.
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #5  
Alt 30.08.2006, 07:09
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@Maaren,

der Sinn Deines letzten Beitrages: ?????

Wie Du dem Anfang dieses Threads entnehmen kannst, ist Frau Ott tatsächlich Rechtsanwältin aus Hannover.

Welche Motivation bewegt Dich nun eigentlich, hier Forumsbeiträge zu schreiben? Ich glaube nicht, dass eine schwere Krankheit als Rechtfertigung dazu dienen kann, sich derart - wie Du es gerade tust - zu äußern.

Vielleicht kannst Du Dich ggf. in Ratsuchende hineinversetzen, die reiben sich ziemlich verwundert die Augen, wenn sie Deine Beiträge lesen. Möchtest Du eigentlich andere krebskranke oder betroffene Menschen verwirren oder ärgern ? Dazu ist das Krebsforum sicher nicht gedacht. Denke doch mal nach, möchtest Du, das man mit Dir so umgeht, wie Du es mit anderen Forumsteilnehmern tust ? Ich glaube, das möchtest Du nicht.

Es wäre schön und für die Leser des Krebsforums sicher nützlicher, wenn mehr Sachlichkeit um sich greifen würde.

Manchmal verhältst Du Dich wohl nach der Devise:

Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe (bzw. höre, was ich sage) .

Shalom
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(Johann Wolfgang von Goethe)
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Geändert von shalom (30.08.2006 um 15:15 Uhr)
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  #6  
Alt 31.08.2006, 02:29
inter inter ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von shalom
-@Maaren,
-der Sinn Deines letzten Beitrages: ?????
-wie Du entnehmen kannst, ist Frau Ott tatsächlich Rechtsanwältin
-welche Motivation bewegt Dich nun eigentlich, hier zu schreiben?
-möchtest Du eigentlich andere verwirren oder ärgern ?
-es wäre schön und für die Leser des Krebsforums sicher nützlicher, wenn mehr Sachlichkeit um sich greifen würde.
-manchmal verhältst Du Dich nach der Devise:
-woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe (bzw. höre, was ich sage) .

Guten Abend in die illustre Runde :-)

ich muß keine Maaren o.a. lesen und noch weniger muß ich sie kommentieren, wenn mir ihr Geschreibsel nicht paßt, oder?
Deshalb sträuben sich auch meine Nackenhaare, wenn ich diese Shalom'sche Personifizierung mit-lesen muß!:-)
Shali, Sie sind, mit Verlaub gesagt, doch keinen Deut besser.
Wie wäre es, wenn Sie auch endlich einmal mit der Versachlichung begännen?
Ich will mich nicht einmischen, aber es stört mich ungemein und immer wieder, wenn hier aufeinander eingedroschen wird, wenn auch nur virtuell oder verbal.
Und der zitierte Beitrag ist in meinen Augen auch nicht gerade sachlich oder gar höflich, schon gar nicht themenorientiert, denn:
hier lautete der Tenor: Abschläge bei EU-Renten.
Apropos: die BfA bzw. LVA bzw. RV Bund/Land haben angeblich Anweisungen erhalten, wonach Überprüfungsanträge unbeantwortet und unkommentiert bleiben sollen.
Das finde ich nicht sehr demokratisch und noch weniger transparent.
Eine Chance auf Prüfung oder Neuberechnung hätten wohl nur die, denen erst kürzlich ein Rentenbescheid zuging und wo die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Spannend, wie sich das noch entwickelt.
Wir bleiben dran :-)

Liebe Grüße in die (wieder mal schlaflose) Nacht
Eure Inter
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  #7  
Alt 31.08.2006, 07:34
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallole Inter,

ich verstehe Deine Sorge und auch Dein Bemühen um Sachlichkeit (ich habe mal Deine Beiträge im Thread "Krankenversicherung bei Witwenrente" und andere Threads verfolgt).

Wenn Du meine Beiträge in den verschiedenen Threads nachliest, kannst Du feststellen, daß ich Konflikten nicht ausweiche, sie aber nicht suche, und wenn sie denn mal da sind (die Konflikte), stelle ich mich ihnen auch.

Ich weiß um die unterschiedlichen Befindlichkeiten/Empfindlichkeiten von Menschen, die im Krebsforum schreiben, ob sie nun Kranke oder ("nur") Betroffene sind.

Der Verwirrung stiftenden Person dieses Threads (und auch eines anderen Threads) ist von verschiedenen Seiten auf höfliche aber bestimmte Weise (auch von mir) bedeutet worden, sich vorher zu überlegen, was sie schreibt. Da ich derjenige war, der den Thread "Abschläge ..." eröffnet hat, habe ich mir auch das Recht genommen, Maarens Äußerungen zu erwidern.

Auch mir (wie auch anderen) stehen Äußerungen des Ärgers zu. Daher meine sarkastische Randbemerkung in Würdigung der Äußerungen von Maaren: Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe?

Du selbst reagierst ja in Antwort auf Forenbeiträge (wie ich nachlesen konnte) recht sensibel, warum sollte ich das nicht auch einmal in Richtung derjenigen Person tun, die hier für Verwirrung sorgt ?

Nochmal zurück zum eigentlichen Anliegen meines Threads: Information !!!

Die Umsetzung des BSG Urteils wird sicher noch etwas dauern, Rechtsbeistand wird da sicher hilfreich sein.

Aus meiner Erfahrung auf einer anderen juristischen "Baustelle": Institutionen, die vor den höheren deutschen Gerichten unterliegen, tun sich nicht leicht mit der Umsetzung. Sie wirken arrogant und schroff ablehnend. Die zögerliche oder sogar NICHT-Reaktion der unterlegenen Institution ist eine übliche und bekannte Verhaltensweise, der man mit anwaltlichen Mitteln begegnen kann.

Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, aber gekämpft werden muß schon, um Recht auch umgesetzt zu bekommen.

Liebe Grüße
Shalom
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  #8  
Alt 01.09.2006, 13:45
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen.

wenn die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich Anweisung hat, Überprüfungsanträge nicht zu bearbeiten, wäre das skandalös.
Für diese Fälle gibt es aber die Untätigkeitsklage.

Ich bearbeite aktuell viele dieser Fälle und kann dies bislang nicht bestätigen. Allerdings wird seitens der Rentenversicherung mitgeteilt, dass eine Bearbeitung erst einmal nicht erfolgt, bis intern geklärt wurde, wie zu verfahren ist.
Dies kann insofern problematisch werden, als dass das SGB eine Ausschlussfrist von 4 Jahren vorsieht, innerhalb derer Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können.
Auch wenn es meiner Ansicht nach treuwidrig ist, sich bei einem von Anfang an rechtswidrigen Bescheid auf derartige Fristen zu berufen, würde ich dennoch empfehlen, Ansprüche umgehend geltend zu machen.

Betroffen sind alle, die nach dem 01.01.2001 eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten (prüfen: Anlage 6 des Rentenbescheids, hier Minderungs des Zugangsfaktors) und bei Rentenbezug unter 60 waren.
Der Abschlag darf erst ab dem 60. Lebensjahr vorgenommen werden, für den Zeitraum dazwischen nicht.

Außerdem können diejenigen betroffen sein, die Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Urteil steht.

Weiterhin sind von der Entscheidung auch Zusatzrenten (Betriebsrenten) des öffentlichen und kierchlichen Dienstes berührt, weil die Satzungen dieser Kassen auf die entsprechenden Regelungen des § 77 SGB VI verweisen.

Übrigens liegt dem Bundesverfassunggericht eine Vorlagebschluss des BSG vor bezüglich der Rentenabschläge im Allgemeinen.
Hier soll geprüft werde, ob es verfassungsgemäß ist, die Abschläge, die den Vorteil der vorzeitigen Inanspruchnahme ausgleichen sollen, bis zum Lebensende von der Renten anzuziehen, da rein rechnerisch der Vorteil irgendwann ausgeglichen sein müsste.

Auch hier scheint sich demnach etwas zu tun, das würde dann auch die Altersrentner betreffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um die eigene, lebenslange Rente handelt, und es in manchen Fällen um hohe Summen geht, die man zurückfordern kann, kann ich die Passivität einiger user in diesem Thread nicht nachvollziehen. Eindeutiger kann ein Anspruch nicht formuliert sein.
Jeder muss seinen Anspruch individuell durchsetzen und nicht auf Sammelklagen (die es nicht gibt) o.ä. warten oder sich einreden, dass das alles eh nichts bringt.

Der VDK und der SOVD sind gute Anlaufstellen, für diejenigen, die sich dies allein nicht zutrauen.
Ansonsten kann man sich an jeden Rechtsanwalt, der mit dem Rentenrecht oder Sozialrecht vertraut ist, wenden.

Ich hoffe, mich nicht allzu sehr wiederholt zu haben und danke shalom für seinen Einsatz.
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