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  #1  
Alt 08.09.2006, 12:23
Klaus Hildebrandt Klaus Hildebrandt ist offline
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Registriert seit: 06.09.2006
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Keine Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente bei unter 60 Jährigen

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich bin 54 Jahre alt und bekomme seit dem 01.06.2006 eine Erwerbsminderungsrente. Meine Rente ist damals mit einem Abschlag (ich glaube, es waren 10,8 %) beschieden worden.

Am 11.07.2006 habe ich meinen Rentenversicherungsträger (Knappschaft Bahn See) aufgrund
des Bundessozialgerichtsurteil v. 16.05.2006 angeschrieben und um eine Überprüfung meines Erwerbsminderungsrenten- Bescheides gebeten. Ich habe das Aktenzeichen d. Gerichtsurteil angegeben und darauf hingewiesen, dass durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sich erwiesen hat, dass die Knappschaft bei der Berechnung meines Erwerbsminderungsrenten-Bescheides das Recht unrichtig angewandt haben.
Am 14.07.2006 hat mir meine Rentenversicherung mitgeteilt: “....Eine Stellungnahme ist erst dann möglich, wenn das Urteil v. 16.05.06 schriftlich vorliegt und die Beratungen in den zuständigen Gremien der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen sind. Wir gehen davon aus, dass dies noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Von zwischenzeitlichen Anfragen bitten wir abzusehen. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.”

Am 10.08.06 habe ich die Knappschaft ein weiteres Mal anschreiben lassen, da seit Anfang August 06 das schriftliche Urteil des Bundessozialgericht v. 16.05.06 vorlag. Die Begründung meines Antrages wurde noch mal ausführlicher und umfangreicher ausgeführt, dabei kamen alle Aspekte und Begründungen des Gerichtsurteil zum Ausdruck. Außerdem bot ich der Knappschaft an, die schriftliche Urteilsbegründung in Kopie zur Verfügung zu stellen, falls der Knappschaft dieses Urteil noch nicht vorliegen sollte. Der Hinweis der Knappschaft, dass die Beratungen der zuständigen Gremien der Rentenversicherungsträger müssten zunächst abgeschlossen sein, könnte nicht überzeugen..

Trotz alledem, hat sich die Knappschaft bis heute nicht gemeldet und auf mein Schreiben reagiert.
Was kann ich weiterhin unternehmen, damit der Rentenversicherungsträger auf mein Überprüfungsantrag reagiert und das Recht richtig anwendet?

Muss ich tatsächlich mindestens 6 Monate warten, um eine Untätigkeitsklage gegenüber der Knappschaft erheben zu können?

Für Ratschläge und rechtliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Klaus
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  #2  
Alt 12.09.2006, 18:47
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Beiträge: 271
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Klaus !

Ich war mittlerweile in dieser Angelegenheit beim Rechtsanwalt, da auch meine EU-Rente mit Abschlägen belegt ist. Von der DRV bekam ich, nachdem ich zunächst selbst aktiv wurde, die gleiche Antwort mit den Worten:"Die DRV hat eine andere Rechtsauffassung." Da platzte mir der Kragen und ich bin zum RA. Dieser hat ein entsprechendes Schreiben an die DRV verfasst und auf eine Untätigkeitsklage muss Du keine 6 Monate sondern höchstens 3 Monate warten (Auskunft des RA).
Warum die in Berlin so rumeiern verstehe ich nicht (na ja, die Kassen sind wohl leer und es stellen mittlerweile 700.000 EU Rentern mehr Ersatzansprüche - damals ging man von 200.000 EU-Rentnern aus). Ich rate Dir, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Die haben das Know-How und vor allem die stärkeren Nerven. Mein RA sieht die Sache für mich positiv, d. h. die DRV wird wohl zahlen müssen und das Schöne ist, auch rückwirkend - wenn der Rentenbescheid bereits rechtskräftig ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
Alles Gute
Regina_Beate
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  #3  
Alt 13.09.2006, 14:05
nessi nessi ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo!
Kann mir bitte mal jemand erklären wie ich bei meinem Rentenbescheid herausfinde ob ich betroffen bin? Steht da irgendwo ob ich diese Abschläge habe oder nicht? Oder haben die ALLE die unter 60 waren und nach dem1.1.2001 diese Rente bekommen haben?
Bin jetzt 34 und bekomme seit dem 16.6.2004 volle Erwerbsminderungsrente.
Ich hab noch nicht den Durchblick

NESSI
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  #4  
Alt 13.09.2006, 14:25
selenio selenio ist offline
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Beiträge: 136
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Nessi,

sicherlich werden da Abschläge sein.

Schau dir mal Deinen Rentenbescheid an.
Dieser Bescheid enthält eine Anlage.
In der Anlage wird der Zugangsfaktor (Wert der Vorleistungen)
aufgeführt.
Ist der Zugangsfaktor bei Dir 1,0 oder vermindert?
Ein verringerter Zugangsfaktor bedeutet "Rentenabschlag".

Viele Grüße
selenio
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  #5  
Alt 13.09.2006, 17:22
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo nessie,

ich habe auch Probleme den seitenlangen Rentenbescheid zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe, ist der Rentenabschlag dadurch versteckt, dass die Zurechnungszeit, also die Zeit bis die normale Altersrente beginnt nur bis 60 und nicht wie normal bis 65 gerechnet wurde, zumindest ist es in meinem Bescheid so. Das Wort "Abschlag" steht wohl nirgends.

Gruß
Thomas
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  #6  
Alt 14.09.2006, 18:37
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Registriert seit: 14.09.2006
Ort: Bad Dürkheim
Beiträge: 5
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht.

Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen.


Gruß
Christine
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  #7  
Alt 14.09.2006, 19:30
shalom shalom ist offline
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Christine,

bitte blättere einfach mal in diesem Thread zurück auf die erste Seite.

Dort habe ich sowohl eine Pressenotiz zum Urteil des Sozialgerichts(BSG) , einen diesbezüglichen Zwischenbericht des BSG, als auch am 23.08.06 im 18. Beitrag dieses Threads die Quelle zum Download des entgültigen Urteils angegeben.

In weiteren Beiträgen hat sich auch noch eine im Sozialrecht bewanderte Rechtsanwältin zur Sachlage geäußert.

Damit hast Du dann alle notwendigen Infos beisammen, um ggf. einen Rechtsanwalt Deiner Wahl einzuschalten.

Liebe Grüße
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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