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#1
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Nessi,
sicherlich werden da Abschläge sein. Schau dir mal Deinen Rentenbescheid an. Dieser Bescheid enthält eine Anlage. In der Anlage wird der Zugangsfaktor (Wert der Vorleistungen) aufgeführt. Ist der Zugangsfaktor bei Dir 1,0 oder vermindert? Ein verringerter Zugangsfaktor bedeutet "Rentenabschlag". Viele Grüße selenio |
#2
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo nessie,
ich habe auch Probleme den seitenlangen Rentenbescheid zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe, ist der Rentenabschlag dadurch versteckt, dass die Zurechnungszeit, also die Zeit bis die normale Altersrente beginnt nur bis 60 und nicht wie normal bis 65 gerechnet wurde, zumindest ist es in meinem Bescheid so. Das Wort "Abschlag" steht wohl nirgends. Gruß Thomas |
#3
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht. Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen. Gruß Christine |
#4
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Liebe Christine,
bitte blättere einfach mal in diesem Thread zurück auf die erste Seite. Dort habe ich sowohl eine Pressenotiz zum Urteil des Sozialgerichts(BSG) , einen diesbezüglichen Zwischenbericht des BSG, als auch am 23.08.06 im 18. Beitrag dieses Threads die Quelle zum Download des entgültigen Urteils angegeben. In weiteren Beiträgen hat sich auch noch eine im Sozialrecht bewanderte Rechtsanwältin zur Sachlage geäußert. Damit hast Du dann alle notwendigen Infos beisammen, um ggf. einen Rechtsanwalt Deiner Wahl einzuschalten. Liebe Grüße Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
#5
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo shalom,
vielen Dank. Ich hab alles noch einmal gelesen. Naja, diese Beiträge von Maaren könnte man echt löschen, das irritiert. Ich gehe am Mo zum Rechtsanwalt. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und auch eine Zusatzrente, weil ich im öffentlichen Dienst war. Dort hatte ich auch schon einen Antrag gestellt, aber die wollen erst den Bescheid vom deutschen Rentenbund. Danke für die Informationen. Die haben mir echt weitergeholfen. Christine |
#6
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Christine,
ich war auch im Öffentlichen Dienst angestellt und bekomme eine Zusatzversorgung. Diese richtet sich nach der Höhe der gesetzlichen Rente, dadurch wird das ganze recht kompliziert Es könnte sein, dass wenn man eine höhere gesetzliche Rente bekommt dafür die Zusatzversorgung sinkt ???? Es wäre nett wenn Du hier schreibst was Dein Anwalt dazu meint. Seit wann bist Du in Rente ? Gruß Thomas Geändert von Thomas (15.09.2006 um 18:26 Uhr) |
#7
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Lieber Thomas,
ein Bezug zu der Zusatzversicherung kann bestehen, wenn Sie zwischem dem 01.01.2001 und dem 31.12.2001 verrentet wurden, ansonsten ist ja bei den meisten Zusatzkassen die Gesamtversorgung zum 01.01.2002 abgeschafft worden, bei der die Renten im Zusammenhang stehen. Sollten Sie betroffen sein, würde ich empfehlen, die Rentenmitteilung der Zusatzkasse zu prüfen, da auch hier die Minderung übernommen wird, was ebenfalls rechtswidrig ist. Hier besteht dann die Möglichkeit, falls die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, gegen die jährliche Erhöhungsmitteilung vorzugehen. |
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