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  #1  
Alt 07.10.2006, 12:20
MuttersTochter MuttersTochter ist offline
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Beiträge: 5
Ausrufezeichen AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo an alle Fragenden, hier ein paar Antworten,

zunächst mal bei AU (Arbeitsunfähigkeit) die gesetzl. Mindestestdauer der Lohnfortzahlung von 6 Wochen, danach dann Krankengeld der Krankenkasse höchstens 72 Monate oder Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung zeitlich unbegränzt für die Dauer der AU bis zur Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Feststellung der Berufsunfähigkeit. Und das Thema BU (Berufsunfähigkeit) ist ein Thema für sich, denn das Krankengeld oder Krankentagegeld wird nur bei AU gezahlt, nicht bei BU und BU ist jemand, der voraussichtlich 6 Monate seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Wenn also jemand eine BU-Rente beantragt, wo auch immer, ob bei der DRK (Deutsche Rentenversicherung) oder bei einer privaten Versicherung, muss also damit rechnen, dass seine Krankenkasse oder Versicherung dann das Krankentagegeld/Krankengeld nicht mehr zahlt, weil keine AU sondern eine BU vorliegt. Und zur Info BU-Rente gibt es für alle nach dem 31.12.1960 Geborenen nicht mehr vom Staat. BU-Rente bezieht sich auf den Beruf, was aber mit einer Tätigkeit um seinen Erwerb zu haben, nichts zu tun hat, ein Arzt z.B. ist es somit zuzumuten dann als Pförtner zu arbeiten. Womit wir dann beim Thema Erwerbsminderungsrente sind. Voll erwerbsgemindert ist man, wenn man weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann, Teilerwerbsgemindert ist man, wenn man zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann. In Zahlen kann man grob folgende staatliche Rente errechnen, sofern man denn Anspruch darauf hat: Volle EMR ca. 31% vom Durchschnittsvorjahresbrutto und halbe EMR ca. 16% vom Durchschnittsvorjahresbrutto. Ob und in welcher Höhe Anspruch besteht einfach mal bei der BFA oder LVA erfragen. Jeder der rechnen kann, kommt schnell dahin zu sehen, dass man besser gar nicht krank wird aber das haben wir ja nicht in der Hand. Für alle die nicht krank sind, kann ich nur raten privat sich gegen BU abzusichern und das schreib ich nicht nur, weil ich Versicherungen verkaufe, sondern eine Notwendigkeit sehe, sich gegen finanzielle Einbußen abzusichern.

Hoffe einige Fragen beantwortet zu haben.

Liebe Grüße Mutterstochter
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  #2  
Alt 07.10.2006, 14:03
Benutzerbild von vom alten stamm
vom alten stamm vom alten stamm ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Mutterstochter
Erstmal möchte ich mich für den sehr interessanten Beitrag bei Dir bedanken !,es ist immer wieder hilfreich etwas über diese Thema zu erfahren !!! deshalb sei mir nicht böse wenn ich Dir dazu eine Frage stelle :
soweit ich weiss ist das Krankengeld auf 72 oder 73 Wochen begrenzt ganz genau weiss ich es auch nicht aber Monate das war mir neu ?
Du scheinst dich mit diesem Thema sehr gut aus zukennen , deshalb wäre es sicherlich für viele von uns gut mehr von Dir zu hören !!!
Wenn es möglich ist ?
Noch eins, wie Du richtig bemerkt hast ist es ratsam sich gegen BU abzusichern solange man noch Gesund ist ! wenn man aber wie die meisten von uns bereits erkrankt ist ,will einen keiner mehr Versichern !

lieben gruß Thomas
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  #3  
Alt 09.10.2006, 07:51
Benutzerbild von MichaelaBs
MichaelaBs MichaelaBs ist offline
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Beiträge: 1.992
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Leider ist der Vorschreiberin ein Fehler unterlaufen: insgesamt gibt es 78 Wochen Lohnfortzahlung, also 6 vom AG, danach von der KK. Erfolgt in diesem Zeitraum eine Reha, ruht der Krankengeldanspruch während der Rehabilitationsmaßnahme, verlängert sich aber nicht um diese Zeit. Die DRV (BfA) zahlt während der Reha ein Übergangsgeld.
Neu wäre mir, dass ich als BU gelte, wenn ich länger als 6 Monate krank bin. Meine AU begann im September 2005 und dauert an, ich beziehe nach wie vor von meiner KK Krankengeld und zusätzlich dank einer privaten Versicherung Krankentagegeld. Diese zahlt auch weiter während der Reha. Sollte ich arbeitsunfähig daraus entlassen werden, zählt der Rehaantrag als Erwerbsminderungsantrag. Wie es dann weitergeht, könnt Ihr den diversen Threads hier entnehmen, in denen auch Urteile und andere Tipps stehen, wenn es zum Widerspruch kommt. Hier wiederum ist es hilfreich, Mitglied beim SoVD oder VDK zu werden, um gegebenenfalls rechtlich und anwaltlich vertreten zu werden.

Herzliche Grüße
Michaela
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