Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.11.2006, 17:54
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

wie von IDEFIX schon teilweise zitiert, gebe ich unkommentiert die komplette dpa - Meldung aus der Stuttgarter Zeitung vom Do 23.11.06 wieder.

Liebe Grüße
Shalom

Zitatanfang

WEITER RENTENABSCHLAG BEI ERWERBSMINDERUNG

Berlin (dpa). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai diesen Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die angekündigte Vorgehensweise werde vom zuständigen Bundessozialministerium "ausdrücklich begrüßt".

Geschätzt wird, dass 650.000 Personen unter 60 betroffen sind. Sie hatten sich Hoffnung gemacht, dass nach dem Urteil auch bei ihnen die Abschläge von maximal 10,8 Prozent oder 3,5 Prozent pro Jahr wegfallen. Die Richter hatten entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, nicht rechtens seien. Die Rentenversicherer wollen dem Urteil zunächst nur bei der Klägerin nachkommen.

Zitatende
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.11.2006, 07:44
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

als juristischer Laie und in diesem Falle NICHT-Betroffener habe ich mal im Internet nachgesucht. Bzgl. der Übertragbarkeit von BSG - Urteilen auf ähnlich gelagerte Rechtsfälle lese man nach unter der folgenden URL und hier insbesondere den 1. Satz von Abschnitt IV.2.

Das könnte erklären, wieso die Deutsche Rentenversicherung Bund erst weitere Musterverfahren abwarten will, bevor sie im Sinne des unten stehenden Textes einschlägige Urteile des BSG zur "Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen" (siehe unten) macht.

Mit besten Grüßen
Shalom

Entnommen aus:

http://www.bundessozialgericht.de/funktionbsg.htm

...

IV. Bundessozialgericht

1) Funktion und Aufgaben des Bundessozialgerichts

Das BSG ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.

In Verfahren vor dem BSG ist es deshalb grundsätzlich unerheblich, ob zum Beispiel dem angefochtenen Urteil ein medizinisches Gutachten zu Grunde liegt, das zu falschen Ergebnissen kommt, ob ein Zeuge unrichtig ausgesagt hat oder ob das LSG den Behördenakten etwas entnommen hat, was in dieser Form nicht darin enthalten ist. Denn das BSG ist an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen rechtlich gebunden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem LSG bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensfehler unterlaufen sind. Diese müssen dann aber auch im Verfahren vor dem BSG rügbar sein und in der richtigen Form gerügt werden. Eigene Tatsachenfeststellungen kann das BSG im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also z.B. keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem BSG zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.

2) Bedeutung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts

Die Rechtskraft eines Urteils des BSG wirkt nur zwischen den Beteiligten des jeweiligen Verfahrens. Bei den vom BSG zu entscheidenden Revisionen sind in aller Regel Verwaltungsbehörden beteiligt, die über eine Vielzahl gleichartiger Fälle zu entscheiden haben. Die Urteile des BSG bilden daher trotz fehlender rechtlicher Bindung tatsächlich zumeist eine Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen. Hierzu trägt auch der Umstand wesentlich bei, dass wichtige Entscheidungen des BSG in Entscheidungssammlungen, Fachzeitschriften und Veröffentlichungsorganen der Sozialversicherungseinrichtungen publiziert werden. Zudem unterrichtet das BSG die Öffentlichkeit dadurch, dass es auf seiner Internetseite (http://www.bundessozialgericht.de) sämtliche Presse-Vorberichte und Presse-Mitteilungen sowie Entscheidungstexte des jeweils laufenden und der zurückliegenden vier Jahre bereithält.

__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.11.2006, 11:26
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

unkommentiert gebe ich hier die Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 22.11.2006 wieder.

Mit besten Grüßen
Shalom

Zitatanfang


Deutsche Rentenversicherung zum BSG-Urteil zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt.

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte in seinem Urteil entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine Abschläge berechnet werden dürfen. Diese Auslegung des Bundessozialgerichts findet in Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des Gesetzes keine Bestätigung. Im Gegenteil: Aus der Begründung zu dem Gesetz ergibt sich, dass die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen angeglichen wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nach der Gesetzesbegründung "für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent gemindert." Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag zu versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Außerdem hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten Anfang 2001 auch eine Verlängerung der Zurechnungszeit eingeführt. Diese dient gerade der Abfederung der Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Regelung wäre nach der Systematik nicht notwendig gewesen, wenn für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr keine Abschläge berechnet würden. Außerdem würde die Umsetzung des Urteils zu einer widersprüchlichen Situation führen: Eine vor Vollendung des 60. Lebensjahres zunächst abschlagsfrei in Anspruch genommene Erwerbsminderungsrente wäre zu mindern, wenn der Rentner das 60. Lebensjahr vollendet.

Erscheinungsdatum:
22.11.2006

Zitatende

entnommen aus:

http://www.deutsche-rentenversicheru...m__renten.html
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.11.2006, 11:46
Christine1963 Christine1963 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.09.2006
Ort: Bad Dürkheim
Beiträge: 5
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,


die Antwort auf mein Schreiben kam aber schnell. Der "Deutsche Rentenversicherung Bund" schrieb mir:

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 21.11.06.

Das Urteil des Bundessozialgerichtes liegt uns zwar seit dem 07.08.06 vollständig vor, wir bitten Sie jedoch, sich noch etwas zu gedulden. Erst nach Absprache aller Rentenversicherungsträger kann das Verfahren fortgesetzt werden.


Sind nicht alle Rentenversicherungsträger im Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen? Oder was soll das dann heißen?


Gruß
Christine
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.11.2006, 18:19
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Christine,

die Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund ist meiner ganz persönlichen Ansicht nach eine höfliche Umschreibung dafür, daß man um Geduld bittet, um sich mit den in der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossenen Rentenversicherungsträgern zu beraten und abzustimmen. Das Ergebnis dieser abstimmenden Beratungen wird sich nichts desto weniger aber doch letztlich in den wesentlichen Zügen am Urteil des BSG vom 16.05.06 zu orientieren haben, das ist meine Meinung als juristischer Laie.

Das wird wohl für die Rentenversicherer Zeitgewinn bedeuten, jedoch Zeitverlust für die Betroffenen.

Schaut man auf die WWW Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann man rechts unten anklicken: Bei <Top Links> <Versicherungsträger>

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

So sieht man die Liste der Versicherungsträger.

Mit lieben Grüßen
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 29.11.2006, 20:02
inter inter ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Erwerbsminderungsrenten: Abschlägebleiben vorerst erhalten (Pressenotiz vom 23.11.2006-Rentenversicherung)


H@llo Shalom und die anderen,

es war doch sonnenklar, dass das nicht akzeptiert würde und man Mittel und Wege finden wird, Hunderttausende Nachzahlungen zu verhindern.

Was indes äußerst kritikwürdig ist, wäre allein die Entscheidung zugunsten e i n e r einzigen Klägerin, der man im Ergebnis dann mehr Rente zugestand und sogar rückwirkend nachzahlte.
Nur hierauf kann sich ein erneutes Prozessieren berufen, denn es gilt: vor dem Gesetz sind alle gleich.

Lieben Gruß :-)
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 30.11.2006, 08:57
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

jeder Betroffene fühlt sich wohl mehr oder weniger unseren juristischen Gegebenheiten und Institutionen ausgeliefert, fühlt sich in seiner eigenen Situation vielleicht ungerecht oder unzureichend behandelt und reagiert verständlicherweise emotional.

Obwohl ich beruflich aus einer ganz anderen Ecke komme, kann ich die Gliederung unseres Rechtssystems sehr wohl nachvollziehen (obwohl ganz gewiß nicht alles verständlich für mich ist oder meinem persönlichen Empfinden entspricht) und ich bestreite den höchsten deutschen Gerichten ganz gewiß nicht ihre fachliche Kompetenz.

Ein Urteil z.B. der höchsten deutschen Sozialgerichtsbarkeit hat Auswirkungen für sehr viele Betroffene, jedoch auch ganz erhebliche finanzielle Folgen für die Versicherungsträger. Das übliche Verfahren: "Klagen durch die Instanzen" wird ja nicht gemacht, um die Betroffenen persönlich zu ärgern oder bewußt auf die lange Bank zu schieben, sondern um den Rechtsweg "wasserdicht", d.h. in sich widerspruchsfrei zu machen. Zugelassene Revisionen dienen zudem dazu (wie es die Juristen ausdrücken), das "Recht auf diesem Gebiet weiterzuentwickeln". Und genau das läuft im Augenblick im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 16.05.06.

Bei komplexen Sachverhalten ist von der höchsten Gerichtsinstanz hohe sachliche Kompetenz zu erwarten und erwünscht. Das Gleiche erwartet man von der beklagten Institution. Die Durchdringung der Probleme benötigt dabei auch ZEIT. Aber nicht allen betroffenen Klägern bleibt noch viel Zeit.

Revisionsurteile vor hohen Instanzen deutscher Gerichte haben meist ganz grundsätzliche Rechtsbedeutung und gehen über den Einzelfall (mit seinem speziellen Schicksal und seinen Verästelungen) hinaus. Das ist für die Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Rechts sicher verständlich, für mich als ggf. Betroffenen kann das durchaus einen ziemlich säuerlichen Beigeschmack haben, da das eine oder andere meiner speziellen Situtation im grundsätzlichen Urteil evtl. aus übergeordneten Rechtsgründen keine von mir erwünschte Berücksichtigung mehr findet. (Wenn man selbst juristisch betroffen ist, steht man vor der Situation: Geduld zu lernen, auch emotionale Distanz zu gewinnen und manches nicht persönlich zu nehmen).

Gerichte wenden dabei Gesetze lediglich an, sie haben vorhandene Gesetze umzusetzen, ggf. auszulegen, auf Gesetzeslücken hinzuweisen. Es ist jedoch allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag, Bunderat) Gesetze zu erlassen, zu verbessern usw.

Mit besten Grüßen
Shalom

Randbemerkung:

Auf meiner eigenen juristischen zivilrechtlichen "Baustelle" (Landgericht , Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) läuft auch der lange Instanzenweg schon seit 2002 und erst wenn die höchstrichterlichen Urteile gefällt sind, wird die beklagte Institution beginnen, ihre Satzung den Urteilen entsprechend umzuändern UND DAS KANN DAUERN.
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:03 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55