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  #1  
Alt 12.04.2007, 18:08
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo liebe Kathrin,

hmmm. Eigentlich ist es nicht wichtig, ob Kontakt zur Mutter bestand oder nicht. Wenn euer Vater nicht mehr lebt, geht sein Erbanteil auf dich (und falls er noch weitere Kinder haben sollte, auch auf diese - je zu gleichen Teilen) über. Das heißt, deine Mutter 1/2 und du 1/2.
Mit der Vollmacht kannst du Anträge stellen, richtig, aber sie ersetzt nicht das Testament, welches im Übrigen eigenhändig geschrieben hätte sein müssen.

Wenn deine Schwester kein weiteres Vermögen hat, bräuchtet ihr also den Erbschein nur für solche Sachen, wie dieses Krankengeld.

Vielleicht ist dann doch abzuwägen, ob es Sinn macht, wegen diesem Geld, die ganze Tippeltappeltour zur durchlaufen und einen Haufen Nerven zu lassen, die ihr jetzt mit Sicherheit für wichtigere Sachen braucht?

Ich wünsch dir was und weiterhin viel Kraft.
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

_____________________________________________________
mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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  #2  
Alt 13.04.2007, 09:03
Elfie Elfie ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,
ruf doch einfach mal beim Amtsgericht an und frag danach was zu tun ist, um einen Erbschein zu beantragen. Ich habs noch nicht gemacht, aber wahr-
scheinlich ist doch nur ein Formular auszufüllen. Die KK wird das ausstehende Geld nur daraufhin auszahlen. Und auch wenn Deine Schwester kein Vermögen hatte, es gibt sicher noch ein Girokonto und evtl. persönliche Dinge?
Genaugenommen können der /die Erben diese Dinge auch beanspruchen, selbst wenn Du eine Vollmacht hast - so ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
Ich wünsche Dir sehr, dass Du mit Deiner Mutter klarkommst.
Dir alles, alles Gute . LG Elfie
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  #3  
Alt 13.04.2007, 11:24
Kathrin23705 Kathrin23705 ist offline
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Beiträge: 278
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten.

LG und danke für eure Hilfe.

Kathrin
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  #4  
Alt 13.04.2007, 11:33
Elfie Elfie ist offline
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Beiträge: 499
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Ach Kathrin, schön, dass das wenigstens positiv ausläuft.
Liebe Grüsse und bleib gesund. Gruß Elfie
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  #5  
Alt 13.04.2007, 11:55
kimaugust kimaugust ist offline
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Beiträge: 482
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

[QUOTE=Kathrin23705;400959]Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten.

Hallo, hier ein Link zum Erbschein.

Du schreibst, einen Vater haben wir nicht. Dies kann man unterschiedlich deuten. Wenn er aber noch lebt, erbt er mit. Wenn er verstorben ist, dann erbst Du mit. Und : Erben können immer nur gemeinsam verfügen.

http://www.123recht.net/article.asp?a=17258

Hatte/ hat Deine Schwester aufgrund Ihrer Krankheit noch Schulden oder Kredite? Rückstände jedweder Art ?
Bitte, aufpassen, denn die Erben müssen, wenn sie das Erbe annehmen,
auch für alle bestehenden Verbindlichkeiten haften und zurückzahlen.

viele Grüße Jürgen und Alles Gute
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  #6  
Alt 15.04.2007, 18:14
Benutzerbild von petra48
petra48 petra48 ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,

arbeite im Krankenhaus. Würde mal mit dem Bestatter reden. Über den kann man auch einiges erfahren und auch beantragen. Um zum Amtsgericht zu gehen, um einen Erbschein zu beantragen, benötigst du zuerst eine Todesbescheinigung - auch üb. d. Bestatter erhältlich.
Die Erbfolge ist richtig, wie die Vorgänger schon beschrieben haben.

Wollte noch darauf aufmerksam machen, dass, wenn sie im Krankenhaus gestorben ist, keine Zuzahlungsgebühr für den letzten Aufenthalt zu zahlen ist. Falls schon geschehen, kannst du sie als Erbberechtigter im Krankenhaus bzw. bei der Krankenkasse zurück verlangen.

Gruß
Petra
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