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  #1  
Alt 13.04.2007, 11:55
kimaugust kimaugust ist offline
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Beiträge: 482
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

[QUOTE=Kathrin23705;400959]Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten.

Hallo, hier ein Link zum Erbschein.

Du schreibst, einen Vater haben wir nicht. Dies kann man unterschiedlich deuten. Wenn er aber noch lebt, erbt er mit. Wenn er verstorben ist, dann erbst Du mit. Und : Erben können immer nur gemeinsam verfügen.

http://www.123recht.net/article.asp?a=17258

Hatte/ hat Deine Schwester aufgrund Ihrer Krankheit noch Schulden oder Kredite? Rückstände jedweder Art ?
Bitte, aufpassen, denn die Erben müssen, wenn sie das Erbe annehmen,
auch für alle bestehenden Verbindlichkeiten haften und zurückzahlen.

viele Grüße Jürgen und Alles Gute
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  #2  
Alt 15.04.2007, 18:14
Benutzerbild von petra48
petra48 petra48 ist offline
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Ort: Nähe Wesel
Beiträge: 887
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,

arbeite im Krankenhaus. Würde mal mit dem Bestatter reden. Über den kann man auch einiges erfahren und auch beantragen. Um zum Amtsgericht zu gehen, um einen Erbschein zu beantragen, benötigst du zuerst eine Todesbescheinigung - auch üb. d. Bestatter erhältlich.
Die Erbfolge ist richtig, wie die Vorgänger schon beschrieben haben.

Wollte noch darauf aufmerksam machen, dass, wenn sie im Krankenhaus gestorben ist, keine Zuzahlungsgebühr für den letzten Aufenthalt zu zahlen ist. Falls schon geschehen, kannst du sie als Erbberechtigter im Krankenhaus bzw. bei der Krankenkasse zurück verlangen.

Gruß
Petra
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