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Schwerbehindert?
Liebe Silke, liebe Christine,
zu Eurem Verständnis: wenn bei einer Melanomdiagnose nur der Primärtumor vorliegt, keine weitere Metastastierung, dann werden allein auf diesen Befund 50% GdB bewilligt. In allen anderen Melanomstadien (LK- und Fernmetastasierung) gibt es bereits 80%. Das ist anders als z.B. bei anderen Tumoren, denn beim Melanom ist bei fortgeschrittenen Stadien die Therapierbarkeit schwieriger. Silke, wenn Du also 60% hast (komisch, daß Du sagst, es sei eigentlich kein besonderer Grund für die 60%), dann hast Du 50 % für das MM und bist für die andere Erkrankung zusätzlich um 10% höher eingestuft. Auch wenn die andere Erkrankung ja 30% für sich allein gegeben hätte, wird in der Summe eben immer nur die scherere Erkrankung hin der Hauptsache bewertet, es wird nicht aufsummiert. Also, Du siehst, es gibt sogar zwei besondere Gründe für Deine 60%. Ich hatte wegen meiner LK-Metastasierung folglich damals 80% bekommen, nach 5 Jahren sind sie mir aufgrund fehlender Befunde, d.h. es ist nach der Therapie nichts wieder aufgetaucht, auf Null zurückgestuft worden. Gruß von Birgit |
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