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  #1  
Alt 29.06.2007, 16:55
Krebs-Kompass Krebs-Kompass ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 509
Standard AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1

Sehr geehrter Thorax,

wenn wir eine Beschwerde erhalten, prüfen wir natürlich den Sachverhalt. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihre Aussage gemeint haben, sondern wie ein objektiv verständiger Dritter Ihre Aussagen verstehen würde. Im vorliegenden Fall sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die angesprochene Person, wenn sie sich persönlich herabgesetzt fühlt, nicht übersensensibel ist.
Hinzu kommt, dass die Forummoderatoren keine Strafrichter sind und Straftaten aburteilen. Ihr Vorwurf, dass eine Verwarnung gleichzusetzen wäre mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung entbehrt somit jeder Grundlage.
Ihr Drohung per Mail "Ich bedauere es außerordentlich dass es soweit kommen musste, was jetzt kommt." ändert an dem Sachverhalt überhaupt nichts. Das zeigt für mich gerade wieder, dass wir ohne Ansehen der Person handeln müssen, egal wie oft jemand droht und egal wie viele Bekannte er mobilisiert.

Viele Grüße
Marcus Oehlrich
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  #2  
Alt 29.06.2007, 17:14
Juliane1979 Juliane1979 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2006
Beiträge: 286
Standard AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1

Ich werde nicht mobilisiert, ich kann selbst denken.
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  #3  
Alt 29.06.2007, 17:18
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 299
Standard AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1

Na Herr Oehlrich,

wenn Sie schon meine Email aus dem Zusammenhang zitieren und somit öffentlich machen, dann wäre es nur fair, wenn Sie Ihre an mich gerichtete Email ebenfalls komplett veröffentlichen, ich darf es ja leider nicht, da Kritik an Ihnen gegen die Nutzungsbedingen verstösst.


Ihr Wechsel zwischen Wir und Ich läßt mich gerade überlegen was nun wirklich der Grund für das ganze Spektakel hier ist.

Man darf eben niemanden einer Straftat bezichtigen, dabei spielt es keine Rolle ob er Jurist, Moderator oder sonst etwas ist.

Wenn es anders wäre könnte man in der Tat unter Hinweis ich bin kein Strafrichter jeden als Mörder, Dieb, Vergewaltiger etc. bezeichnen.

Aber das Wissen Sie sicher besser, da Sie ja juristiche Beratung haben.

Aber selbst aus dem Zusammenhang, gibt meine an Sie persönlich gerichteten Zeilen kein Drohung her ganz im Gegenteil.

Mit ganz herzlichen Grüßen

auch an Ihre Gattin


Ihr Thorax
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