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#1
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AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag
VORSICHT!
Nur zur Info: Wird eine ZEITRENTE bewilligt, so wird diese in der Regel erst ab dem 7. MONAT NACH Rentenantragstellung gezahlt! Wird das Datum der Reha-Maßnahme zugrunde gelegt, sind diese Monate oftmals dadurch bereits erfüllt. Wenn ein aktuelles Datum gewählt wird, muss man tatsächlich bis zum 7. Monat WARTEN! Man sollte sich also rechtzeitig beim VdK erkundigen, welche Variante im eigenen Fall günstiger ist! Liebe Grüße Norma |
#2
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AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag
hm. einspruch.
bei mir wurde Dez.06 ein Rektumkarzinom diagnostiziert. dann habe ich im April 07 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und Ende Juni den Bescheid bekommen, dass ich zeitlich befristet ab Juli 07 die Erwerbsminderungsrente bekomme. Die Zahlung beginnt bei mir also 6 Monate nach Diagnose. das mit dem VDK ist unbedingt zu empfehlen. Gruss Ulli Zitat:
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#3
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AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag
Lieber Ulli,
meine Info bezieht sich auf das Sozialgesetzbuch und dort steht eindeutig: AB DEM 7. MONAT NACH ANTRAGSTELLUNG Gruß Norma |
#4
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AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag
hm dann scheint es wohl in der praxis anders gehandhabt zu werden.
Gruss Ulli |
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