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Alt 03.06.2003, 10:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AHB, Reha und Kur

Liebe Pedi,
die Erläuterung von Biba sind noch etwas irreführend:
Reha = Rehabilitation, d.h. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Maßnahme NACH einer schweren Erkrankung.
Eine Kur ist eine VORbeugende Maßnahme, i.d.R. wegen allgemeiner Erschöpfung oder Erkrankung - Krebspatienten haben in den ersten zwei Jahren nach einer Ca-Diagnose mit Kur nichts zu tun, weil sie einen Anspruch auf Reha haben und dieser in jedem Fall vorrangig ist. (Deswegen werden häufig fälscherweise als Kur beantragte Maßnahmen auch abgelehnt.)

Nach einer Krebsdiagnose hat man einen Anspruch auf 1 Reha-Maßnahme. Das kann eine Reha gleich im Anschluß (innerhalb von 5 Wochen) an die Behandlung sein, sie heißt in diesem Fall AHB - oder der Rehaantrag kann auch später, aber innerhalb eines Jahres nach Behandlungsende gestellt werden, dann heißt die Reha "onkologische Nachsorgeleistung" oder "o. Nachsorgereha".
Einen Anspruch auf drei Rehas bei gleichbleibend gutem Gesundheitszustand hat man schon seit Jahren nicht mehr, trotzdem kann mit ärztlicher Begründung oft ein Jahr nach der ersten Reha eine zweite bewilligt werden. MAnchmal schaffen berufstätige Krebspatienten es sogar, eine dritte MAßnahme zu bekommen, wenn der Arzt die Notwendigkeit zur Erhalt der Arbeitfähigkeit bescheinigt hat.
Wer natürlich jedes JAhr wieder zur Behandlung muß (OP, Chemo, Bestrahlung) der kann nach jeder Behandlung auch wieder zur Reha fahren. Aber wer wünscht sich das schon?
Gruß von Robie
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