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Alt 20.08.2007, 14:09
floh floh ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 155
Standard halbe EU-Rente und Zuverdienst

Hallo liebe Fories,

ich beabsichtige einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Sicherlich liegt es im Ermessen der DRV, ob diese als volle oder Teilrente bewilligt wird. Ich würde meinen Antrag so stellen, wenn möglich, dass ich eine halbe EU-Rente beantrage, da es psychisch sehr wichtig für mich ist, dass ich noch teilweise arbeiten gehen kann.

Kurz zu meiner Person: ich bin von Geburt an gehbehindert, habe einen GdB von 100% und habe 2004 Blasenkrebs (Illeum-Conduit) gehabt. Bin noch bis Mai 2010 in Heilungsbewährung.

Wenn ich eine Teilweise EU-Rente erhalten würde, gibt es ja persönliche Hinzuverdienstgrenzen. Meine Hinzuverdienstgrenze habe ich bei der DRV erfragt.

Nun befinde ich mich ja in einem unbefr. Arbeitsverhältnis.

Wie verhält es sich jetzt, mit der Weiterbeschäftigung, wenn mir eine halbe EU-Rente zugesprochen würde.
Ich weiß, dass es sich um eine ruhendes Arbeitsverhältnis handelt, für die Zeit des Rentenbezuges.

Meine Frage nun: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mich im Rahmen der Hinzuverdienstrente für die Dauer der Rente weiter zu beschäftigen? Oder kann er das ablehnen, da das Arbeitsverhältnis ja ruht.

Wer von Euch hat eine halbe Rente und geht bis zu seiner persönl. HInzuverdienstgrenze weiter arbeiten?

Wie habt ihr das mit dem AG ausgehandelt?

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!!!!
__________________
Gruß floh
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Alt 20.08.2007, 15:10
PetraK PetraK ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: halbe EU-Rente und Zuverdienst

Hallo Floh,

ich hab vor fast 2 Jahren meinen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt, zur Zeit läuft meine Klage beim Sozialgericht..... Bei Antragstellung war ich arbeitslos (unter anderem wegen gesundheitlicher Probleme durch meine Brustkrebserkrankung). Seit Januar 2007 habe ich eine Teilzeitstelle (18 Stunden die Woche, dass ist auch die absolute Grenze meiner Leistungskraft). Mein Anwalt sagte mir, falls das mit der Rente doch noch klappen würde, müsste ich zwar den Arbeitgeber informieren, aber das Arbeitsverhältnis würde nicht ruhen, sondern bis unter 6 Stunden täglich könnte ich arbeiten, allerdings mit Abzügen, je nach Verdienst. Hast du da andere Infos ??????

Liebe Grüße aus HH

Petra
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