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  #1  
Alt 30.10.2007, 11:06
Goldlack Goldlack ist offline
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Standard AW: Frauenarzt verklagt und GEWONNEN: Pap III nicht korrekt weiterbehandelt!

Liebe Powerfrauen,
einige Argumente haben mich doch überzeugt etwas zu tun.
Die Punkte die Hope angeführt hat, halte ich für schlüssig. Da ich nicht im Rechtsschutz bin, werde ich schauen, dass ich keine Kosten habe und mich auch emotional nicht aufreibe.
Wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich beraten lassen von der unabhängigen Patientenberatung. Es gibt 22 Niederlassungen in Deutschland. Link: www.unabhaengige-patientenberatung.de

Auf jeden Fall werde ich meine Akten sammeln und anfordern. Unter dem Link http://www.patienteninfo-berlin.de/i...&type=infotext. ist beschrieben wie man vorgehen kann. Dort gibt es auch einen Musterbrief, wenn man nicht persönlich die Unterlagen holen will. Ich werde eine Freundin darum bitten es für mich zu tun.

Unter http://www.verbraucherzentrale-bremen.de, „ -medizinrecht, -die unterlassene histologische Abklärung von rezedivierenden Zwischenblutungen“ ist ein Fallbespiel Patientenrecht beschrieben.

Das macht mir Mut wenn ich eure Beiträge lese. Danke
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  #2  
Alt 30.10.2007, 11:58
Benutzerbild von nikita1
nikita1 nikita1 ist offline
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Standard AW: Frauenarzt verklagt und GEWONNEN: Pap III nicht korrekt weiterbehandelt!

Liebe Goldlack
Danke für die Links.

"Zwischenblutungen, blutende Wunde an der Portio.... "
Womit wieder mal bewiesen ist, dass der PAP allein gar nichts besagen will:
Zitat:
http://www.verbraucherzentrale-breme...blutungen.html
Am 30,03,1995 suchte die Patientin wegen der Blutungen erneut den behandelnden Arzt auf. Dieser stellte am Muttermund eine blutende Veränderung fest, die er für eine Ektopie (Verlagerung von Organen bzw. Geweben ) hielt. Der abgenommene Zytotest (Entnahme und Fixierung von Zellmaterial) wurde vom Zytologen als „PAP II“ (Papanicolaou-Färbung = zytologischer Abstrich) befundet. Daraufhin koagulierte (Blutstillung mittels einer Elektrode) er eine Woche später die vermeintliche Ektopie. Obwohl er diese Maßnahme noch zweimal wiederholte kam es jedes Mal zu Nachblutungen. Bei der letzten Koagulation hielt die Nachblutung 14 Tage an. Die Patientin musste sodann am 17.08.1995 als Notfall eine Frauenklinik aufsuchen. Dort wurde ein inoperables Zervixkarzinom (Zervix = Gebärmutterhalskanal) festgestellt............
Ich finde es absolut korrekt, wenn ein Arzt leichtsinnig, unbedarft und inkompetent ist , dafür auch zur Verantwortung gezogen wird.
Unser Leben ist keine verhunzte Autoreparatur. Leider gibt uns Justiz und Geld auch nicht die Gesundheit zurück, aber kann verhindern, dass solche Pfuscher anderen Frauen Schaden zufügen!
Man könnte annehmen, dass ein PAP II keinen Hinweis auf Krebs darstellt, doch gibt es immer wieder Ausnahmen, wenn z.b. die Gewebeprobe nicht an der betroffenen Stelle entnommen wurde. Und es gibt ausser dem PAP noch andere Verfahren, die dem Arzt bei der Diagnose helfen. Dieser "Arzt" war sowas von schlampig - klar, ist ja nicht sein Leben...
__________________
Liebe Grüße
Nikita


Tapferkeit ist die Fähigkeit, von der eigenen Furcht keine Notiz zu nehmen.
George Patton

Geändert von nikita1 (30.10.2007 um 12:06 Uhr)
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  #3  
Alt 30.10.2007, 16:59
Emma Knueppel Emma Knueppel ist offline
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Standard AW: Frauenarzt verklagt und GEWONNEN: Pap III nicht korrekt weiterbehandelt!

@nikita,

ich geb dir Recht der Pap allein sagt nix- aber wenn ich euch jetzt die ganzen möglichen Fehlerquellen in der Zytologie aufzähle, geht keine Frau mehr zum Arzt...

Aber ich kann nachvollziehen, daß man trotz vorhandenem Cervixca´s nen Pap II befunden kann...wir hatten letzte Woche einen Fall, 41 jährige Patientin bekanntes Cervixca mit Metastasen...Zellbild: Blut, Leukos einzelne unauffällige Plattenepithelzellen...aufgrund der Anamnese, die leider nicht jeder Arzt an den Zytologen weitergibt, haben wir das Präparat als "nicht verwertbar" befundet, hätten wir ihn in der Routine gehabt, ich denke, es wäre "durchgerutscht".

Wichtig ist ein MITEINANDER arbeiten, denn je mehr Informationen weitergegeben werden, umso niedriger ist die Fehlerquote. Doch ihr glaubt nicht, wie sich manche Ärzte auf den Schlips getreten fühlen, wenn man sie um solche Dinge bittet, da stehen die doch drüber *seufz*
Doch in solchen Fällen hilft es meist hartnäckig zu bleiben.

In diesem Sinne liebe Grüße
Emma
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  #4  
Alt 16.11.2007, 10:52
Goldlack Goldlack ist offline
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Beiträge: 35
Standard AW: Frauenarzt verklagt und GEWONNEN: Pap III nicht korrekt weiterbehandelt!

Liebe Leute (raceland, Nikita, Hope und alle anderen) ,
ich war gestern bei der unabhängigen Patientenberatung, kann ich empfehlen, habe hier im Thread einen Beitrag mit dem Link zur Patientenberatung. Ich werde wahrscheinlich ein Gutachten von der Ärztekammer anfordern. Auch wenn das Gutachten positiv ist folgt dann noch keine Entschädigung, wie es dann weitergeht weis ich noch nicht. Aber man kann auch ohne Rechtsschutz etwas tun!!!!!!!!! Die Verjährungsfrist ist fünf Jahre.
Mir geht es auch darum, ob die FA Fehler bei den PAP Abstrichen gemacht hat, oder Hinweise auf die Krankheit übersehen hat.
Ansonsten habe ich meine Akte durchgelesen und ich denke es gab Hinweise, dass man etwas genauer kucken soll.
Bevor ich aber was unternehme, fahre ich erst mal in Reha.
Ohne euch hätte ich nichts unternommen!!!!

Geändert von Goldlack (16.11.2007 um 10:57 Uhr)
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  #5  
Alt 16.11.2007, 11:46
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nikita1 nikita1 ist offline
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Standard AW: Frauenarzt verklagt und GEWONNEN: Pap III nicht korrekt weiterbehandelt!

Liebe Goldlack
wunderbar, dass du damit begonnen hast, deine ersten Gedanken dazu waren ja sehr resigniert - nun scheint es überwunden zu sein und du nimmst die Sache in Angriff ! Es gibt dir nicht die Gesundheit zurück, aber die Hilflosigkeit, mit der man alles über sich ergehen lässt, ohne aufzumucken, hat ein Ende.
Ich wünsche dir sooo sehr, dass du erst mal wieder gesund wirst, dann als zweites, dass man positiv entscheiden wird und drittens:
EINE ERFOLGREICHE REHA
__________________
Liebe Grüße
Nikita


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