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AW: Sterbevirteljahr
Hallo, Susi !
Nein, so ganz schlecht sieht es für Deinen Vater nicht aus. Er stünden 60 % der Rente Deiner Mutter zu -wenn er nicht berufstätig wäre-. Da er aber eigenes Einkommen hat, wird das natürlich angerechnet. Aber nicht alles. Vom Bruttoeinkommen werden 40 % abgezogen, davon nochmal ein Freibetrag in Höhe von 689,83 €. Das Ergebnis ist der Betrag, der dann von der Rente Deiner Mutter abgezogen wird. Bleibt ein Plus dann ist das die Witwerrente für Deinen Vater. Auskunft gibt ihm aber auch die Beihilfestelle des Landesbesoldungsamtes. Für die ersten 3 Monate (Sterbevierteljahr) bekommt Dein Vater die komplette Rente der verstorbenen Frau ungekürzt ausgezahlt. Alles Gute. Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
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