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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Hallo Yosie,
Du brauchst keine Zuzahlungen zu leisten, wenn Du die Befreiung hast und der "Taxischein" von der Krankenkasse genehmigt/bewilligt ist. Diese Bewilligung des Taxischeins gibst Du beim Taxiunternehmen ab (sollte am besten immer das gleiche sein) und die rechnen mit der Krankenkasse ab. Ich weiß das, weil wir es gerade erst für meinen Vater gemacht haben und er nichts dazuzahlt. Viele Grüße Birgit |
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