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nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung
Hallo,
das Schreiben, welches mir bei der Verlängerung vorgelegt wurde, habe ich nicht durchgelesen, ich vermute aber, das es daselbe ist, welches auch hier im I-Net zu finden ist. Dann hätte das Rathaus erst gar nicht verlängern dürfen, da in diesem Fall ja die Heilungsbewährung noch besteht und mich auf das Versorgungsamt verweisen müssen. Werde mich mal beim VDK erkundigen, was zu tun ist, da ich dort Mitglied bin. vielen Dank |
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