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  #1  
Alt 26.08.2008, 19:40
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Ach Conny,

jetzt würde ich dich wirklich gerne aufbauen; würde dir soooo gerne positive Auskünfte geben... aber das kann ich nicht. :-(

Ja, es gibt Urteile; ja, auch positiv ausgehende... aber ich befürchte, in DEINEM Fall wird das ein Rechtsstreit vom Feinsten werden. :-(

Hoffentlich hast du die Kraft dazu; leicht wird das bestimmt nicht werden.

Ich hab jetzt mal alle Fakten zusammengezählt und komme zu der (persönlichen!) Einschätzung, dass das Rezidiv tatsächlich ein Grund sein könnte (und da kommt leider der wirklich schlecht zu behandelnde BSDK ins Spiel), von einer "absehbaren Lebenszeit" zu sprechen.

Dieser Begriff ist rechtlich NICHT genau festgelegt und wird je nach Einzelfall eingeschätzt.

Und auch hier: es handelte sich um BSDK; eine Krebsart, die leider (im Regelfall) keine langjährige Überlebenschance zulässt.

Offensichtlich geht die Rentenversicherung davon aus, dass du (ihr) darüber informiert gewesen seid und deshalb noch "schnell" geheiratet habt.

Es ist gut, dass du bereits anwaltlich vertreten wirst.

Ob eine eventuelle Klage erfolgreich sein wird, kann ich nicht sagen.

Mein persönliches (!) Gefühl: es wird verdammt schwer werden.

Ja, die Emotionen müssen da zurückstehen. Das interessiert außer dir... leider niemanden.

Ich drück dich mal vorsichtig.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
  #2  
Alt 26.08.2008, 19:54
Zicke Zicke ist offline
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Registriert seit: 08.10.2007
Ort: cuxhaven
Beiträge: 657
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny!

ich fürchte, norma hat recht, es wird ein vielleicht unschöner rechtsstreit werden, ich denke, du solltest das auf keinen fall allein versuchen zu regeln, sondern dir professionelle unterstützung holen. zumindest ein erstes beratungsgespräch beim anwalt sollte drin sein, im zweifelsfall über prozeßkostenhilfe, kurz pkh genannt.

hilfreich könnte sein, wenn du nachweisen kannst, daß ihr bereits längere zeit vor der eheschließung zusammengelebt habt, unsere rechtssprechung ist da nämlich inzwischen etwas schwammig. ich lebe zum beispiel inzwischen mit meinem lebenspartner seit sechs jahren zusammen, er ist beamter und mittlerweile bekommt er sogar ortszuschläge für meine kinder, da der bund davon ausgeht, daß er mir und den kindern "moralisch und finanziell" verpflichtet ist. obwohl es nicht seine kinder sind.

leider kann ich dir nicht genau auf deine frage der "absehbarkeit" antworten. schlimm genug, dieses wort in diesem zusammenhang...

laß dich mal ganz sanft drücken...

dat zickchen
  #3  
Alt 26.08.2008, 21:12
July July ist offline
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Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny,

zwar ist meine ausbildung schon 17 jahre her und seit vielen jahren arbeite ich in einem komplett anderen bereich bei einem rentenversicherungsträger, aber trotzdem glaube ich das es lt. gesetzestext keine spezielle definition für diese "absehbare zeit" im zusammenhang mit der versorgungrente gibt. ruf doch einfach mal ganz unverbindlich bei dem bürgertelefon deines rentenversicherungsträgers an, stell ihnen diese frage und poche auf eine definitive antwort. sollte dir die definition der "absehbaren zeit" von 6 Monaten bei eu-renten "gelegen" kommen und sollte es wirklich im bezug auf versorgungsehen keine weiteren definitionen geben würde ich das an deiner stelle unbedingt in deinem widerspruch mit aufnehmen. ich werde morgen auf der arbeit nochmal versuchen mich schlau zu machen und vielleicht kann ich dir ja dann morgen abend was genaueres schreiben.

dir alles gut

July
  #4  
Alt 26.08.2008, 22:18
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 1.266
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo ihr Lieben zusammen,

ich danke euch erst einmal recht herzlich für die zahlreichen Beiträge.
Ja, ich weiß, es wird schwer werden und einen Kampf geben. Aber das Kämpfen bin ich leider gewohnt.

Vielleicht doch noch was zur Erklärung, weil ja nicht jeder in unserem Thread lesen mag.

Ich habe meinen Mann hier im Forum durch die Krankheit meines Papas kennen- und später lieben gelernt. JAAAAA, das gibt es!!!!!! Auch wenns für manchen nicht nachvollziehbar ist, es hat uns beide voll erwischt, trotz der Krankheit, das war am 16. Mai 2007. Man kann nämlich auch mit Krebs total liebenswert sein. Auch ich hatte also genug Erfahrung mit BSDK. Mein Mann war ohnehin der Profi auf diesem Gebiet. Wir kämpften also ab da gemeinsam gegen diesen Krebs. Der Heiratsantrag kam übrigens von ihm. Witwenrente war kein Thema.

Laut Kommentar zum SGB VI § 46 liegt auch eine Versorgungsehe nicht vor, wenn die Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung/Pflege des ständig auf Plfege angewiesenen Versicherten erfolgt, sofern mit dem Ableben des Pflegebedürftigen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen war. Das BSG begründet dies mit dem vorrangigen Wunsch eines Pflegebedürftigen, mit der Heirat seine persönliche Situation zu verbessern. Der zu Pflegende erlangt mit der Eheschließung unschätzbare Vorteile, da Ehegatten einander zu Beistand in allen Lebenslagen - so auch zu gegenseitiger Pflege - verpflichtet sind. bereits diese legitime Intention des Pflegebedürftigen genügt, um zu widerlegen, dass alleiniger bzw. überwiegender Zweck der Eheschließung die Hinterbliebenenversorgung war.
So. Und genau das wurde von seinem Arzt bescheinigt, der meinen Mann und seinen Verlauf immerhin persönlich kannte. Hinzu kommt, dass mein Mann in überhaupt keine Schublade passte.
Das mit der Pflege war sicherlich auch ein Beweggrund, aber in erster Linie ging es um unsere Liebe. Und es ist ehrlich so gewesen, dass dieses Zugehörigkeitsgefühl meinen Mann vorerst einen enormen Auftrieb gab. Was so eine Krankheit bedeutet, brauche ich ja hier ZUM GLÜCK niemandem zu erklären.

Und nun wurde der Arztbericht ignoriert und einfach mal von dieser beratenden Ärztin des Rentenbundes gesagt, DOCH! Die Beweislast liegt zwar bei mir, aber es herrscht trotzdem Amtsermittlungsgrundsatz beim Rentenbund. Und wir haben eigentlich noch viel mehr Beweise auf Lager, aber wir hängen ja erstmal hier fest. Und warum sollen wir uns die Gedanken des Rentenbundes machen, wenn die Damen dort bzw. eigentlich nur die Ärztin (die Sachbearbeiter schienen ja unsicher zu sein) noch nicht einmal ansatzweise den Arztbericht zur Kenntnis nimmt oder gar hinterfragt? Sorry, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst (Amtsgericht) und kenne es, dass man sich auch mit Beweisen auseinandersetzt. Und das hat sie definitiv nicht getan. Außerdem, wenn überall von absehbarer Zeit die Rede ist, dann muss es auch eine Erklärung dafür geben, was darunter verstanden wird.

Im übrigen würde ich sowieso möglicherweise aufgrund meiner eigenen Tätigkeit nicht viel oder gar nix ausgezahlt bekommen. Ich bin selbst abgesichert. Aber darum gehts es mir gar nicht. Ich werde jedenfalls nicht aufgeben. Und natürlich ziehe ich das Ding auch nicht alleine durch. Hab ja meinen Rentenbeistand, die total fit ist auf diesem Gebiet. Und sie geht auch systematisch an diese Sache heran - ohne Emotionen. Ich habe nämlich leider zuviel davon, aber wen wunderts? Wollte mich nur unabhängig von ihr auch schlau machen. Denn schaden kanns ja nicht.

Habt alle erstmal herzlichen Dank!

@July: Wäre genial, wenn du mal nachfragen könntest, aber keine Hektik. Danke!!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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Geändert von Conny44 (26.08.2008 um 22:21 Uhr)
  #5  
Alt 26.08.2008, 22:33
heistof heistof ist offline
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Beiträge: 267
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo,

ich kann dir nicht wirklich helfen, da mein Fall "Witwenrente" grad noch im Laufen ist.
Wir haben am 20.07.2007 geheiratet und am 11.07.08 ist mein Mann gestorben.
Auch mir wurde erstmal die Versorgungsehe unterstellt, gleich vor Prüfung des Antrages.
Ich hab jetzt gleich vorab vom Krankenhaus ein Schreiben mitgeschickt, dass man nicht vom Tod ausgehen konnte (ist ja bei dir schon zu spät), und ich habe die Kopie unseres Aufgebotes mitgeschickt, das haben wir im Mai gestellt.
Mal sehen was rauskommt. Wann war Euer Aufgebot - wirds trotzdem kein Jahr?

Heike
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  #6  
Alt 27.08.2008, 22:37
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

jetzt mal "Butter bei die Fische". ;-)
Wenn du doch selbst beim Amtsgericht tätig bist, dürftest du die Rechtslage in Sachen Witwenrente doch zumindest im Ansatz gewusst haben.
Und warum lässt du nicht vorab erst einmal errechnen, um welche Summe es überhaupt geht?
Willst du dir in deinem unermässlichen Verlust-Schmerz wirklich so einen Prozess antun, wenn es letztendlich vielleicht nur um wenige Euronen monatlich geht?
Und wenn es dir nicht um Geld geht... worum geht es dir dann?

Ganz ehrlich... ICH würde da sehr vorsichtig abwägen, ob sich dieser Nervenkrieg lohnt.

Aber vielleicht liegt das auch daran, dass mein Mann und ich selbst krebskrank sind und wir den Rest des Lebens nicht mit "Nervenkriegen" belasten wollen?
Erst recht nicht, wenn die Aussicht auf Erfolg mehr als bescheiden ist?

Na egal, auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg!

Liebe Grüße
Norma
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  #7  
Alt 27.08.2008, 23:26
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Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.266
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo Heike,

ersteinmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Leider liegt das Aufgebot auch kein Jahr zurück, geht rein rechnerisch nicht. Drücke dir die Daumen für deine Sache.

Hallo Norma,

danke für deine Antwort, aber ich glaube nicht, mit irgendeiner Silbe hier erwähnt zu haben, dass ich die Rechtslage nicht gewusst hätte. Und im Übrigen hat das auch nichts mit Amtsgericht zu tun. Dort geht es um Straf-, Zivil-, Familien-/Vormundschafts-, Nachlasssachen. Sozialgerichtbarkeit ist etwas völlig anderes. Und auch hier geht es nicht darum, dass ich eine "RECHTSBERATUNG" haben möchte, ich kenne die Gesetze und Gesetzeskommentare hierzu sehr genau, weiß also auch, dass es einen gewaltigen Ermessensspielraum gibt, sondern ich hatte lediglich die Frage gestellt, ob jemand weiß, was absehbare Zeit bedeutet, und zwar im rentenrechtlichen Sinn - bezogen auf Witwenrente. Genau das finde ich nämlich nirgendwo.

Und um was es mir geht, hatte ich - so glaube ich - auch mehr als ausführlich erwähnt. Auch kannst du mir ruhig glauben, dass ich weiß, was ich tue. Auch wenn die Aussichten auf Erfolg bescheiden sind (das wird sich noch rausstellen), so heißt das ja nicht, dass es keine gibt, oder? Die Heilungsaussichten eines manchen Krebskranken sind auch überwiegend schlecht, und trotzdem wird gekämpft. Also bitte. Warum sollte ich mich mit dieser oberflächlichen Bearbeitungsweise der Ärztin vom DRB zufrieden geben? Darauf wird ja im heutigen System gebaut. Da werden Gesetze geändert, die Beweislast mal eben umgekehrt, und darauf vertraut dass den Leuten - gerade den Witwern und Witwen - vorzeitig die Luft ausgeht, da sie ja keine Kraft haben. Und befassen mit dem "individuellen" Fall müssen wir uns auch nicht oder gar Zeit für die Bearbeitung investieren, denkt sich der DRB? Und schon ziehen die Leute aus Unwissenheit und Resignation von dannen.
Wer meinen Mann kannte und seine/unsere Leidensgeschichte in seinem Thread mit verfolgt hat, der wird auch wissen, warum ich das tue. Mein Mann hat sich nämlich auch alles hart erkämpft und wäre mit Sicherheit enttäuscht, wenn ich mir/uns eine Versorgungsehe einreden lassen würde. Nur ehrlich gesagt, möchte ich mich hier gar nicht dazu rechtfertigen müssen. Es reicht, wenn ich das beim Rentenbund machen muss.

Dass du und dein Mann krebskrank seid, das tut mir doll leid, und ich verstehe, dass ihr den Rest eures Lebens genießen wollt und nicht mit Nervenkriegen belasten. Das würde mir auch so gehen.
Aber stellt dir vor: ICH HABE KEINEN MANN MEHR, und somit ist auch der Rest meines Lebens dahin (zumindest aus momentaner Sicht), von Genuss ganz zu schweigen.

Also warum sollte ich hierum nicht kämpfen, wo ich doch schon mein "ein und alles" verloren habe? Das bin halt ich. Denn es war KEINE VERSORGUNGSEHE!! Bitte verurteile mich doch nicht dafür, dass ich das beweisen will, zumindest habe ich dein Unverständnis so aufgefasst.

Ich würde dann auch gern wieder auf meine Ausgangsfrage zurückkommen wollen.
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meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (27.08.2008 um 23:28 Uhr)
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