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#1
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AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?
Hallo, Maya !
Noch einmal vielen Dank für die schnelle Antwort ! Tja, warum das so lang dauert- ich weiss es auch nicht..... Ich kann mir unbedingt vorstellen, dass es komplizierte Sachlagen gibt, die ziemlich zeitintensiv sein können. Aber, ehrlich gesagt, ging ich davon aus, dass so ein einfacher Fall (ich hatte ganz schön Glück und nur dies eine maligne Melanom, das auch nicht gestreut hat. Es geht ja bei mir letztlich nur um die Zeit der Heilbewährung) irgendwie routiniert vom Pförtner bearbeitet wird.... Hinsichtlich des medizinischen Dienstes.. ich habe den Antrag schriftlich beim Versorgungsamt gestellt (online geht nicht, hier in Hamburg) und mein behandelnder Dermatologe hat seine Sicht der Dinge dort auch schon kundgetan. Vielleicht meinte der "Mann vom Amt" ja eine "interne" Gutachterstelle und ich habe es mir falsch gemerkt. Wie dem auch sei, ich werde mich, mit meinem zweidrittel Halbwissen mal hinsetzen und einen freundlichen aber bestimmten Brief aufsetzen. Mal sehen, ob "die" das da beeindruckt. Herzliche Grüsse ! |
#2
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AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?
Nix zu danken, gern geschehen
Zitat:
Wünsch Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben...vielleicht meldet sich ja auch noch der ein oder andere mit Tipps und Tricks... lg Maya
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.// Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.// Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht. |
#3
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AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?
Hallo und guten Tag !
Sachen gibt´s.... Ich habe nach der Info, die mir Maya Schokolinse gegeben hat, einen Nöl- und Quengelbrief an das hiesige Verwaltungsamt geschrieben, genauer gesagt, an die Leiterin.... und : kein Scherz, sie hat mich angerufen. Höchstselbst. Sie sagte, es täte ihr leid das wohl einiges unschön und nicht gerade zeitnah und richtig abgelaufen sei. "Mein" Ausweis wäre jetzt jedenfalls seit heute Morgen an mich unterwegs, alles wie gewünscht und ähh..rückwirkend gültig. Was für eine angenehme Überraschung ! Wie dem auch sei....nun hab´ich das Ding und weiss gar nicht, was ich damit machen soll. Zumindest hinsichtlich der möglichen Steuererleichterung, meine ich. Muss ich da was auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, oder wird das erst bei der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt? Herzliche Grüsse Cicero |
#4
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AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?
Man kann es auf der Steuerkarte eintragen lassen, ist aber nur unnötig arbeit.
Genau so gut kannst du die Freibeträge am Ende des Jahres auf der Steuererklärung einfach mit einrechnen. Die Höhe (je nach %) hab ich nicht im Kopf aber falls du Elster benutzt oder ein anderes Programm, dann haben die das da schon Intus. Außerdem kannst du natürlich bei deinem Arbeitgeber auf all die Sonderrechte pochen die du damit eventl bekommst. (Zusatzurlaub, etc.) |
#5
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AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?
Hallo Cicero,
Erstmal Glückwunsch von mir, daß es nun endlich geklappt hat. Bei mir hatte es nur 8 Wochen gedauert, das Resultat: Entscheidung nach Aktenlage, es wurde nicht ein Arzt angeschrieben und keine GdB- Erhöhung. Bin nun in der Widerspruchphase. Im Schwerbehinderten-Forum ist alles aufgelistet bezüglich Ausweis und Steuer sowie andere "Vorteile" (heißt ja eigentlich Nachteilsausgleich oder so ähnlich). Schönen Abend noch Heike |
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