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#1
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AW: Schwerbehinderung
Liebe Kerstin,
auch ich habe nur 50% für 5 Jahre erhalten - auf mein Nachfragen hin erfuhr ich, dass dieses eine Regeleinstufung in unserem Fall (Wertheim/Radio-Chemo etc.) ist. Nach 5 Jahren ist man entweder noch da und gesund. Oder noch da mit Rezidiv (dann wird angepasst und verlängert). Oder man ist tot. Auch da ist ja keine Fortführung mehr notwending
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Liebe Grüße Cee © HUNGER, PIPI, KALT - so sind Mädchen halt! |
#2
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AW: Schwerbehinderung
Huhu ihr lieben
Bin gerade erstaunt, das man 50% , na überhaupt prozente erhält. Ist das bei einer ganz normalen GM entfernung ebenfalls der Fall? Und wo/wie und wer muß das einreichen? Müßte ich das wo beantragen oder läuft das über das Krankenhaus?
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Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! Liebe Grüße Silke |
#3
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AW: Schwerbehinderung
Hallo Sisa,
das mußt du beantragen; kannst dir aber beim Sozialdienst vom Krankenhaus Hilfe holen. Wenn die Gm-Entfernung erfolgte auf Grund von Krebs oder Krebsverdacht sollte da was machbar sein. Wenn man überlebt und dann doch ein Rezidiv bekommt, dann ist das für 80 % hinreichend auch ohne alles. Also ohne OP. Wäre ich so radikal opereiert worden, wie ursprünglich mal geplant, hätte man mir 100 % verpasst. blueblue |
#4
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AW: Schwerbehinderung
Hallo blueblue
Das ist ja Interessant, davon wußte ich nix. Da werde ich mich aber mal schlau machen, spätestens wenn ich im KH liege. Danke dir!!!!
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Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! Liebe Grüße Silke |
#5
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AW: Schwerbehinderung
Hallo Zusammen,
finde das auch total spannend, hätte irgendwie nicht daran gedacht, dass sowas für eine Schwerbehinderung zählt. Kann man irgendwie nachlesen, was und wie da zählt. Würde mich auch mal interessieren. Danke und Grüße Marilynchen
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Think Pink! |
#6
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AW: Schwerbehinderung
Ja kann man nachlesen (ich hatte so einen Ratgeber von der Frauenärztin bekommen -Soziale Information 2008, Ratgeber Frauenselbsthilfe nach Krebs-)und da steht eigentlich auch wenn man noch Kinderwunsch hatte kriegt man für die Eierstöcke 20 %, zwar in jüngeren Lebensalter, aber das find ich unfair, denn selbst ich mit 39 hätte noch Kinder haben können, da ich ja schon geschieden war und mit dem neuen Partner eigentlich noch Kinder wollte, also ich überlege ob ich Widerspruch einlege...
Geändert von nitsrek1204 (17.12.2008 um 20:11 Uhr) Grund: Ratgebername vergessen |
#7
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AW: Schwerbehinderung
Dankeschön.Werd mich gleich morgen drum kümmern.Bin beim Psychiater und Psychotherapie.Ich denke mal,das sie dazu auch Stellung beziehen müssen.Natürlich auch mein FA.Ich weiß nur vom Amtsarzt,das ich Anrecht hätte auf Berufsunfähigkeitsrente........Hallo...ich bin gerade erst 30
Habt alle vielen Dank für die Infos. |
#8
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AW: Schwerbehinderung
ja genau das steht im Heft auch, aber sollte das nicht heißen, das der Verlust der Eierstöcke mitgezählt wird?
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