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Alt 02.01.2009, 08:16
Bremensie Bremensie ist offline
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Standard AW: Berufserkrankung - Krebs

Hallo an Alle im Forum,
es ist tatsächlich so dass erst nach dem Tod durch eine Obduktion nachgewiesen werden kann ob z.B. eine Asbestose der Auslöser des Krebses war. Bei meinem Lebensgefährten war dies so. Kurz die Krankengeschichte. Mein Lebensgefährte kam Ende 07 mit Verdacht auf Lungenentzündung ins Krankenhaus. Das Ergebnis der Untersuchungen im KH war: Ein nicht kleinzelliges Bronchialkarzinom Stufe IV. Im Dezember 07 wurde auf Wunsch der Krankenkasse die Berufsgenossenschaft eingeschaltet. Die BG kam dann mit zwei Mann ins Haus und hat mit meinem Lebensgefährten gesprochen und er hat einen Antrag auf Berufserkrankung Unterschrieben. Am 17.02.08 verstarb Mein Lebensgefährte (63 Jahre) an seinem Krebs. Ich habe dann die BG über seinen Tod informiert. Die BG hat dann seine Tochter als nächste Angehörige gefragt ob eine Obduktion auf Kosten der BG durchgeführt werden könne. Das Ergebnis der Obduktion war das der Krebs durch eine Asbestose augelöst worden ist. Die Tochter bekommt nun von der BG so eine Art Rente für die Zeit der Antragstellung bid zum Tod. Sollte also schon zu Lebzeiten des Erkrankten ein Verdacht auf Berufserkrankung bestehen ist es vielleicht gut wenn man dafür sorgt dass eine Obduktion vorgenommen wird. Bei einem positiven Ergebnis hat die Witwe/Witwer ein Recht darauf das die BG eine Rente zahlt.
Ich wünsche euch allen ein schönes neues Jahr
Erika

Geändert von Bremensie (02.01.2009 um 08:23 Uhr) Grund: Weitere Anmerkungen
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