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#1
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo zusammen,
von der Deutschen Krebshilfe gibt es eine sehr informative Broschüren zu diesem Thema: http://www.krebshilfe.de/fileadmin/I...brustkrebs.pdf Für die prophylaktische Brustentfernung gibt es mehrere OP-Möglichkeiten: 1. Die Entfernung des Brustdrüsengewebes mit Erhalt der Brusthaut und der Mamille 2. wie 1. allerdings ohne Erhalt der Mamille 3. Komplette Entfernung des Brustdrüsengewebes incl. Haut und Mamille Empfohlen wurde mir die 2. OP-Möglichkeit, weil der Erhalt der Mamille ein zu großes Risiko beinhaltet. Mit meiner BK-OP vor 2 Jahren habe ich die prophylaktische Mastektomie beidseits machen lassen und im Jan. 07 die prophylaktische Adnexektomie. Da eine BRCA-2-Gen-Mutation bei mir nachgewiesen wurde, übernahm die Krankenkasse die OP-Kosten. Es waren meine Entscheidungen und sie waren und sind so richtig für mich. Ich wünsche euch allen für eure Entscheidungsfindung alles Gute. Liebe Tasajo, schon jetzt alles Gute für deine OP's. Liebe Marsella, gerade für die nächsten Tage wünsche ich euch jede Menge Kraft. Viele Grüße Micha65
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Nimm Dir Zeit für die Freude und das Lachen, die Liebe und das Glück, Entspannung und Begeisterung. Nimm Dir Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben. (unbekannt) |
#2
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo Ihr!
Leider muss auch ich mich mit so nem Gen-Defekt rumschlagen..... Ich bin jetzt 28 und aufgrund des Risikos hab ich mich für die Entfernung der Brust (auch der Brustwarze) mit gleichzeitigem Wiederaufbau mit Silikon entschieden. Die OP war Ende November und leider gab es Komplikationen. Es hat sich eine Seite entzündet und man musste das Implantat wieder entfernen. Ich hab jetzt einen kleinen Platzhalter drin. Bis jetzt bin ich immer noch krank geschreiben, darf aber hoffentlich nächsten Monat wieder arbeiten. Der Aufbau der entzündeten Brust wird sich, lt. Aussage meiner Ärztin, ziemlich schwierig gestalten, da die Haut nun extrem dünn ist. Mit einem Expander wird es vielleicht gar nicht gehen. Man müsste dann mit Eigengewebe aufbauen. Das gibt aber ziemlich Narben und natürlich sieht die eine Brust nicht wie die andere aus. Ob ich die Op heute noch mal in der Art machen würde? Hm... ich glaube nicht. Auf jeden Fall würde ich die Brustwarze nicht mehr entfernen lassen. Dieses Gewebe kann man anscheinend auch so ziemlich gut überwachen. Also die Op wie sie bei mir gemacht wurde empfehle ich nicht weiter. Ich bin 28 Jahre alt, eigentlich noch gesund, aber doch verstümmelt.... Aber wenn ich so drüber nachdenke, dann würd ich mich definitiv wieder für eine OP entscheiden. Für mich ist das eine Entscheidung FÜR Leben und gegen Leiden. Schließlich habe ich gesehen wie elendig man mit Krebs stirbt. Und da lauf ich doch lieber mit etwas entstellten Brüsten rum. Liebe Grüße von hier!! Euer Kirschbonbon Geändert von Kirschbonbon (25.01.2009 um 19:58 Uhr) |
#3
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
liebes u leckeres kirschbonbon
tut mir leid, dass du solche komplikationen hattest. ich bin mir sicher, dass du trotzdem gut aus der sache wieder rauskommst. einfach auch mal noch einen anderen plastischen chirurgen befragen, schadet nie... wegen der mir noch bevorstehenden op hab ich auch nicht die geringsten zweifel! mal sehen, ob ich dem kleinen "arschloch" (zitat holiday) ein schnaeppchen schlagen kann...... glg an dich u alles gute fuer deinen wiederaufbau nach komplikation |
#4
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Zitat:
Ich hoffe ja auch, dass das alles wieder einigermaßen hin kommt. Wenn das alles so weit verheilt ist und die nächste Op ansteht, dann werd ich sicher vorher auch noch mal ne andere Klinik aufsuchen und mich da beraten lassen. So hatte ich es ja auch vor dieser Op gemacht. Is halt dumm gelaufen! Aber wie ist das oftmals so schön: 5 Ärzte = 5 Meinungen Vielleicht sollte ich selber noch Medizin studieren um wissen zu können wer Recht hat! Wie lässt du denn operieren? Alles weg? Brustwarze erhalten? Und wo lässt du das machen? Also die Frauenklinik in Rheinfelden kann ich nur empfehlen (für meine Komplikationen können die nix)! Die Klinik ist von mir aus zwar zwei Auto-Stunden entfernt, aber was macht man nicht alles um einigermaßen ansehnliche Titten zu behalten??? Grüßle!! Kirschbonbon |
#5
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo Tasajo,
wollte mich noch herzlich bedanken für deine Erklärungen zu BRCA 1 und 2. Bin in den letzten Tagen leider nicht dazu gekommen, hier groß reinzuschauen. LG Ulrike |
#6
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo
im Juni 07 bin ich mit 34 an BK erkrankt.Habe dann eine Analyse machen lassen,da meine Mutter,Oma und Uroma alle BK hatten.Ich habe die BRCA1 Mutation.Ich habe mir dann beide Brüste entfernen lassen und gleichzeitig wieder aufbauen lassen.Meine Eierstöcke wurden auch entfernt.Meine Schwester hat auch den Test gemacht und nicht den Gen.Ich fand es wichtig den Test zu machen weil ich eine Tochter habe und natürlich auch Angst um sie.In Düsseldorf haben mir die Ärzte gesagt das wenn man den Gen hat und sich vor Ausbruch der Krankheit Opperieren läßt das Risiko von 80% auf 7% reduziert!Ich finde das ist eine große Menge.Wenn meine Tochter alt genug ist werde ich ihr raten auch den Test zu machen. Lg Melanie Geändert von Melanie34 (26.01.2009 um 22:55 Uhr) |
#7
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
kkbobon: ich lebe in portugal u werde im onkologischen zentrum in lissabon operiert; das liegt noch n paar mehr autostd von dir weg . werde totale mastektomie machen, also alles weg, expander rein, 3-4 monate spaeter silikonimplantate. hoffentlich ohne komplikationen..... lg |
#8
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
hallo an alle
gerade eben hat das krankenhaus angerufen u mich bereits fuer sonntag einbestellt, also 3 wochen vor dem geplanten termin..... ich muss jetzt binnen 2 tagen mein komplettes leben umorganisieren (habe 2 maedels, schule, kiga, mann, job....), damit ich mich am montag von meinen bruesten verabschieden kann da gibt es keinen zweifel dran, aber wenn´s dann soweit ist..... haltet mir die daumen, denkt am montag n bischen an mich, das wird mir sehr gut tun lg an alle |
#9
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
DU BIST SO STARK !!!!!!!!!!
Bitte vergiss das NIEMALS !!!!!!!!!!!! Ich denke an dich |
#10
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo Tasajo,
auch meine Daumen sind feste gedrückt. Alles,alles Gute für dich. Liebe Grüße Conny |
#11
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
hallo Tasajo!
Ich wünsche dir für deine OP auch alles Gute! melanie |
#12
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo Tasajo,
von mir werden natürlich auch die Daumen gedrückt... Hoffentlich geht alles gut! Ich hab mal noch ne Frage... vielleicht hat jemand von euch da ja schon Erfahrungen gemacht. Wisst ihr wie das mit einem Behinderten-Ausweis ist? Also bei mir ist ja der Gen-Defekt nachgewiesen. Hab beidseitige Mastektomie mit Wiederaufbau hinter mir und nach Komplikationen nun nur noch eine Brust, weil ein Implantat wieder raus musste. Hat man da auch Anspruch auf einen Ausweis? Oder ist das nur in Verbindung mit ner Krebs-Erkrankung? Ich hatte ein "Karzinoma in situ" am Gebärmutterhals, was vor zwei Jahren mit einer Konisation operiert wurde. Aber das zählt glaub nicht, oder? Grüßle vom Kirschbonbon! |
#13
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AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hallo Kirschbonbon,
das ist eine sehr interessante Frage, deshalb habe ich mal hierzu ein wenig recherchiert und auf die Schnelle Folgendes herausgefunden: http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html Die Feststellung des Grades der Behinderung und der zuzuerkennenden Merkzeichen wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der von Ihren behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten getroffen. In diesem Zusammenhang macht sich der ärztliche Gutachter des Versorgungsamts ein Bild über die Art und Schwere der vorliegende Behinderung und legt anhand der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1983)" den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest. http://www.bmas.de/coremedia/generat...gsmedizin.html Seit dem 01.01.09 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)". Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" werden durch Beschlüsse des "Ärztlichen Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin" korrigiert oder ergänzt, wenn dies der aktuelle medizinische Wissensstand oder versorgungsmedizinische Erfordernisse verlangen. "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit": http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf Ziff. 26.1 Allgemeine Hinweise zur GdB/MdE-Tabelle (GdB = Grad der Behinderung) (1) Die nachstehend genannten GdB/MdE-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung. Auf die Nummern 18 und 19 wird verwiesen. (3) [...] Insbesonders gilt dies bei malignen Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im folgenden GdB/MdEAnhaltswerte angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre. Ein Zeitraum von zwei bzw. drei Jahren kommt nur bei bestimmten, in der GdB/MdE-Tabelle besonders genannten Tumorformen in Betracht, bei denen medizinisch-wissenschaftlich gesichert ist, dass zwei bzw. drei Jahre nach Beseitigung der Geschwulst die Rezidivgefahr nur noch sehr gering ist. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Die aufgeführten GdB/MdE-Werte beziehen den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z. B. langdauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Bei den im folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingt, im allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdB/MdE-Grad von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in anderen Stadien ein GdB/MdE-Grad von 80 angemessen. Bedingen der GdB/MdE-Tabelle 37 26.1 verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden und/oder außergewöhnliche Folge- oder Begleiterscheinungen der Behandlung einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten. (4) Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse (intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o. g. Voraussetzungen das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist. Unter Ziffer 26.14 werden die sog. Störungen an den weiblichen Geschlechtsorganen mit dem jeweiligen GdB aufgelistet. Nach all dem, was ich so in der Eile überfliegen konnte, würde ich mal vermuten, dass man eine BRCA-Mutation allenfalls über die Schiene "erhebliche psychische Dauerbelastung" in Ansatz bringen könnte ("leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall"). Es käme auf einen Versuch an, für den man aber sicherlich vorher in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sein muss, um ein entsprechendes ärztliches Gutachten für den (Verschlimmerungs-)Antrag zu bekommen. Liebe Grüße von Anne FFM
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Zack: Lächeln! (aus "Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran") Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut. Altes Chinesisches Sprichwort |
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