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#1
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AW: Vitamin B 12 Kassenleistung?
Hallo,
mein Vater hat (allerdings vor 2 Jahren) anstandslos die Misteln bekommen. Allerdings weiß ich, dass es da sehr wohl Unterschiede gib(Ich habe mal im Magenlos Forum gelesen, dass es bei palliativer Therapie auf alle Fälle verschrieben wird -weiß nicht, ob das soo stimmt.). Mein Papa bekam Iscador. Das Problem war allerdings, dass er dieses 2 Mal die Woche bekam - also auch, wenn er zur Chemo im KH war. Dort hat sich das Personal aber geweigert, ihm die Spritze zu geben. Das habe ich dann gemacht, wenn ich zu Besuch war (ich bin Krankenschwester), aber optimal ist das natürlich nicht!! Wenn man mit Misteln anfängt, werden diese dann ja in der Dosierung gesteigert und da sollte man sich dann schon an den Rythmus halten. Blöd, wenn man dann niemanden hat, der die Spritze weiterhin verabreicht. Es gibt wohl weitreichende Unterschiede, ob es sich um eine anthroposophisches Mistelpräparat handelt oder nicht...aber genaueres müsstest du mal googeln! Alles Gute für euch, LG ELke |
#2
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AW: Vitamin B 12 Kassenleistung?
Palliativ wird die Misteltherapie ohne Probleme auf Kassenrezept verordnet!
Adjuant oder kurativ ist es leider nicht selbstverständlich. Es ist schon mal sehr wichtig einen anthroposohphischen Arzt zu finden. Der dann diese Therapie befürwortet und nicht belächelt. Es gibt hierzu auch Gerichtsurteile und eigentlich ist die Rechtslage eindeutig! Sozialgericht Düsseldorf, Az. S8 KR 321/04 und Sozialgericht Dresden, Az. S28 KR 534/05 um nur zwei zu nennen! Dort heißt es: Anthroposophische Mistelpräperate, (dort wurde Iscador genannt) können uneingeschränkt verordnet werden. Die Kosten dafür sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen! Sobald die Misteltherapie durch den Arzt eingestellt ist, kann jeder Patient oder ein Angehöriger die Verabreichung der Spritze ausführen. Es wird ja nur unter die Haut gespritzt! Eine Einführung durch den Arzt und es ist wirklich kein Problem! Wegen der Rechtslage (siehe Gerichtsurteile) ist für die verordneten Ärzte kein Regress wegen einer GKV-Verordnung von anthroposophischen Mistelpräperaten zu erwarten. Oftmals genehmigen die KK die Kostenübernahme im voraus. Den Ärzte sollte man eventuell diese Gerichtsurteile und die Berichte die im Internet darüber zu finden sind, vorlegen. www.biokrebs.de hat auch Unterlagen für die Kostenübernahme der Misteltherapie @ Schattenhummel, gib nicht so schnell auf
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________________ Viele Grüße Rickerl |
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