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  #1  
Alt 11.06.2009, 17:51
Heino* Heino* ist offline
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Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,

lasst Euch nicht zu eilig zu einem Rentenantrag überreden, das Arbeitslosengeld, das Deinem Bruder zusteht ist da sicher erstmal besser, insbesondere wenn man bedenkt, dass dann die Rentenbeiträge noch weiter gezahlt werden und auch die Krankenkassenbeiträge nicht seine Sorge sind. Die Rente wird vermutlich deutlich geringer, als das ALG1. Er soll sich also in Ruhe beraten lassen und erstmal unverzüglich beim Arbeitsamt seine Meldung als Arbeitssuchender abgeben (muss durch persönliches Erscheinen geschehen).
Ich selber habe mich auch arbeitslos gemeldet und will die vollen 2 Jahre auskosten. (Dazu muss ich mich natürlich immer wieder mal bewerben.)
Der Behindertenausweis hilft so, wie er ihn jetzt hat, bei der Einkommenssteuer (besonderer Freibetrag) und bei den Werbungskosten (die Entfernungspauschale ist höher). Wenn er aber angibt, nicht gut laufen zu können (z.B. nicht mehr als 500m am Stück) und das durch die ärztlichen Gutachten nicht ausgeschlossen wird, kann er womöglich mit einem Widerspruch auch noch das Merkzeichen G erhalten. Dann gibt es ein Beiblatt zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV.

Ich wünsch Deinem Bruder alles Gute dazu!

LG, Heino

Geändert von Heino* (11.06.2009 um 17:52 Uhr) Grund: Orthographie
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  #2  
Alt 11.06.2009, 18:59
Ceralotte Ceralotte ist offline
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Beiträge: 21
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo an Alle,

vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, ich denke auch dass wir erstmal Zeit haben. Noch ist er ja krankgeschrieben und das wird er auch erstamal noch bleiben. Beim Arbeitsamt war er noch vor der OP und soll sich nun erst wieder zum 01.07. melden. Da er immer gearbeitet hat, bekommt er dann ja auch erstmal normales Arbeitslosengeld. Und wie es dann weitergeht werden wir sehen. Er wird sich beim Sozialverband melden und sich dort Rat holen.

Inzwischen bin ich auch nicht mehr so angespannt, nachdem was ich alles gelesen habe und dann auf seine Situation überleite, haben wir tatsächlich Zeit. Und die ist mit gesund werden zu verbringen!!!!

So hoffen wir ....... wie alle!

Ceralotte
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  #3  
Alt 13.06.2009, 10:40
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,
also bei meiner Schwester war das so, die hatte auch nach einer Hirn-OP
80GdB zugewiesen bekommen und hat eingetragen, daß sie nur mit Begleit-
person Autofahren darf. Sie macht es zwar inzwischen schon wieder alleine,
aber das steht auf einem anderen Blatt.
Also sie hatte damals, also mit etwas über 50 Jahren die EU-Rente beantragt,
erst halbe Rente, dann ganze Rente, welches alle zwei Jahre überprüft wird.
z . z. . . . .
Hat also EU-Rente bekommen mit 10,8 % Abschlag, das ist die SB-EU-Rente
wenn man sie vor dem 60. jetzt 63.Lebensjahr in Anspruch nimmt. Wenn
Dein Bruder vor dem 1.1.1952 geboren ist, bekommt er diese auch, wenn er will.
Und auf die Gutachter kommt es natürlich auch noch an, habe keine guten
Erfahrungen mit denen gemacht.
Gruß Altmann
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  #4  
Alt 13.06.2009, 10:47
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,
jetzt seh ich grad, Dein Bruder ist Jahrgang 1954. Das hat aber in dem Fall
nichts zu sagen, wenn er EU-Rente bekommt, dann kann er die schon jetzt
haben mit 10,8 % Abschlag. Wie lange gilt der GdB bzw. Schwerbehinderten-
Ausweis, ist der unbegrenzt, dann dürfte es keine Probleme geben.
Bei der Altersrente, falls er die überhaupt in dem Alter bekommen würde,
würden viel höhere Abschläge gemacht.
Also wie schon gesagt, bei den Gutachtern kann es Probleme geben.
Aber ich glaube Kopfoperation ist immer problematisch und da würde das
mit EU-Rente bestimmt gehen.
Außer Dein Bruder will unbedingt wieder arbeiten, kann ja auch sein.
Dann bringt der SB-Ausweis nur den Freibetrag bei der Steuer und eventuell
günstigere Eintrittsgelder, das war alles.
Gruß Altmann
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  #5  
Alt 13.06.2009, 16:46
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Der Schwerbehindertenausweis bringt auch einen verbesserten Kündigungsschutz, der in der heutigen Wirtschaftslage sehr wichtig ist, außerdem erhöht sich die Zahl der Urlaubstage.
elisabethh.1900
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  #6  
Alt 07.07.2009, 10:41
Ceralotte Ceralotte ist offline
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Beiträge: 21
Daumen runter AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ihr Lieben,

nochmals vielen Dank für Eure Antworten!

Mein Bruder hat ein G im Schwerbehindertenausweis. Hat sich auch schon Freibeträge und KFZ-Steuern ermäßigen lassen. Soweit so gut!

Noch ist er krankgeschrieben! Das nächste ist, das die Krankenkasse ihn unbedingt zur Kur schicken will. Sonst kürzt oder streicht sie das Krankengeld.
Ist das rechtens?

Weiter wurde ihm ja im März zum 1.7.09 gekündigt. Damals hat er sich schon beim Arbeitsamt gemeldet. Damit er keine Ansprüche verliert, ist er sicherheitshalber letzte Woche beim Arbeitsamt gewesen, meldet sich, erzählt das er ja noch Krankengeld bekommt und inzwischen schwerbehindert ist. Darauf der Vermittler: Dann sind sie ja nicht vermittelbar und somit bekommen sie auch kein Arbeitslosengeld!!!

Das kann doch so nicht sein! Eine Schwerbehinderung heißt ja nicht, dass er nicht gleich unfähig ist zu arbeiten. Und außerdem werden ja auch Menschen mit Schwerbehinderung gesucht!

Also: was tun?

Lieben Gruß
Ceralotte
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  #7  
Alt 07.07.2009, 11:12
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ceralotte,
also wenn Dein Bruder nicht mehr krankgeschrieben ist, ist er arbeitsfähig
und kann somit zum Arbeitsamt gehen, es gibt da eine Menge schwerbehinderter
Arbeitslose, allerdings gibts da eine spezielle Reha-Abteilung. Ich denke,
das ist erst mal besser als Rente, er muß nämlich mit mindestens 18%
Abschlägen rechnen. Ob man nochmals einen Job bekommt, steht auf einem
anderen Blatt. Ich war auch in dem Alter, leider tut sich da garnichts.
Also wenn er sich arbeitsfähig fühlt, ab zum Arbeitsamt.
Gruß Altmann
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