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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Hallo Birgit,
mir ist es im vorigen Jahr ähnlich ergangen wie dir jetzt. Hier eine kurze Zusammenfassung. Meine Chefin hatte auch vor meinen Vertrag bis zur Unkenntlichkeit zusammen zu kürzen. Ich habe diesem Änderungsvertrag nicht zugestimmt und also war meine Chefin der Meinung, dass sie mir dann kündigt. Da ich - genau wie du - einen Schwerbehindertenausweis habe, mußte meine Chefin die Erlaubnis zur Änderungskündigung beim Integrationsamt einholen. Sie hat dazu betriebswirtschaftliche Gründe angeführt. Das Integrationsamt prüft die Meinung beider Seiten. Es wird dich anschreiben und um Stellungnahme bitten. Dabei ist es schon sinnvoll einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Seite zu haben. Da ich als leitende Mitarbeiterin bei einer Firma arbeitete, welche mit Honorarkräften arbeitet und nur sehr wenige Gehaltsempfänger hat, kam meine Chefin mit der Änderungskündigung wegen der betriebswirtschaftlichen Lage durch. Es endete schließlich vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich und ich bin aus dem Unternehmen raus. Beim Arbeitsamt sagte dann die Integrationsbeauftragte mir, dass ich damit nicht alleine bin, weil es die Mentalität der meisten Firmeninhaber ist, dass Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen durchaus öfter auf diese Art aus der Firma entfernt werden. Es wäre für Chefs einfach nicht rentabel einen gesundheitlich angeschlagenen Mitarbeiter auf einer höher dotierten Stelle zu belassen, weil es mit Kosten verbunden ist. Ich würde sagen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest du den Weg zum Anwalt nehmen, je eher desto besser. liebe Grüße Heike |
#2
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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Hallo Elisabethh,
toll der Hinweis mit dem Integrationsfachdienst, den kannte ich noch nicht. Dort werde ich erstmal anrufen und mir weitere Infos holen. Hallo Heike, das tut mir leid, dass du wegen der Krankheit den Job verloren hast. Das diese Methode von vielen Vorgesetzten angewendet wird, glaube ich gerne. Da zählt auch nicht, was man zuvor alles geleistet hat. Ich hoffe, du hast inzwischen einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mir vorgenommen, nochmal mit meinem Chef zu sprechen. Sollte das nichts nützen, werde ich wohl zum Anwalt gehen (habe sogar ne Rechtschutzversicherung). Liebe Grüße Birgit |
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