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  #1  
Alt 06.12.2010, 18:27
Jördis Jördis ist offline
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Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo,

ich habe mal wieder alles erfolgreich verdrängt und muß nun bis morgen was zusammenschreiben. Bis zum Widerspruch werde ich den vdk beigetreten sein und mir dort Hilfe holen. Muss ich überhaupt auf die Anhörung eingehen? Schwäche ich da nicht evtl. meine Position im Widerspruchsverfahren?

Inzwischen weis ich, dass es ab 1/2009 eine neue Beurteilung gibt:die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Da steht in Prinzip drin, dass nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut in den ersten
fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten ist. Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms ab Stadium I = 50 % und folgende Station 80% (ohne Metas) für 5 Jahre auf Heilungsbewährung. Danach steht da nichts mehr. Das war ja vor dem 1.1.2009 anders.

Ich weis ja, dass nicht die Behinderung an sich einzustufen ist, sondern die Folgen für das individuelle Leben. Irgendwie passt das ja nicht mit den Grundsätzen zusammen. Vermutlich ist das dann der Streitpunkt. Sehe ich das richtig? War schon jemand mir einer Verlängerung ohne Rezediv und vielleicht auch mit Melanom 80% nach dem 1.1.09 erfolgreich?

VG
Jördis
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  #2  
Alt 06.12.2010, 21:17
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Guten Abend
eine Anhörung ist eine juristische Sache und sie ist auch eine Art Pflicht.
Die Anhörung muss vor deiner Rückstufung erfolgen.
Hier hast du die gelegenheit zu schreiben wie es dir geht und warum du meinst deinen GDB behalten zu müssen...
Eine Anhörung ist kein Antrag. Nach der Anhörung kommt dann ein Bescheid. gegen den legst du dann Widerspruch ein.
Du hast also eher chancen mit der anhörung, weil nach aktenlage wirst du eh zurückgestuft....
also verlierst du nichts
barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 07.12.2010, 12:50
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo Jördes,
Du kommst da nur voran, wenn Du wirklich von Arzt zu Arzt rennst und die
entsprechenden Befunde und Atteste vorlegen kannst. Wenn Du die nicht
hast, kann der VDK auch nichts machen und auch das Versorgungsamt
entscheidet dann nach seiner Meinung, am besten "0".
Ich sehe auch keinen Sinn darin, dauernd zum Arzt zu rennen, Medis zu
nehmen, die ich nicht so gut finde, kann auch meinen Zustand nicht
rüber bringen und ausserdem sind die Besuche auch eine finanzielle
Angelegenheit mit meiner Privaten.
Lasse Dir alles bescheinigen, dann gehts vielleicht. Ich muss auch noch
immer zur Nachsorge, wahrscheinlich ein Leben lang, aber das zählt bei
denen nicht. Nach fünf Jahren giltst Du als geheilt.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 10.02.2013, 12:24
ruhalve ruhalve ist offline
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Registriert seit: 03.01.2010
Ort: Solingen
Beiträge: 5
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo zusammen,
mit dem Versorgungsamt ist das ein Graus.
Dez. 2007 wurde mir nach einem Magen-Carzinom + Chemo = 2/3 des Magen entfernt. Vom Versorgungsamt erhielt ich einen Schwerbehintertenausweis mit 100% für 5 Jahre. Mitte 2009 hatte ich beim Versorgungsamt telefonisch nachgefragt, was nach den 5 Jahren ist mit der Herabstufung. Man teilte mir mit, dass mindestens 50 % bleiben. Daher habe ich meine Altersteilzeit so geplant , dass ich nach dem Ende direkt in die Rente ohne Abzüge gehen kann.
Mitte vorigen Jahres erhielt ich dann ( nach 4,5 Jahre ) die Aufforderung meine Ärzte und Untersuchungen anzugeben.
Im November 2012 teilte man mir dann mit, dass einen Heilbewährung vorhanden sei und man plant mich auf 20% herabzustufen.
Gemäß Internet habe ich mich dann beim VdK Sozialverband angemeldet und in einem Gespräch machte man mir sehr viel Hoffnung auf mehr als 50%. Notfalls wurde man für mich klagen.
Eine vorläufige Verlängerung mit 100% bis zum Nov. 2013 habe ich dann bekommen.
Man hat dann von der VdK alle Unterlagen und Atteste von mir und meinen Ärzten angefordert und dann an das Versorgungsamt zur erneuten Überprüfung geschickt. Mein Arzt hat sogar geschrieben, dass nach 5 Jahren man von einer Überlebens-Change sprechen muß und nicht von einer Heilungsbewährung. Hat alles nichts gebracht. Scheinbar wurde die Einstufung 2008 erneuert. Nur wenn ich jetzt laufend Krämpfe mit Blachouts durch das Dumping-Syndrom hätte, hätte ich die Change auf 40-50%.
Und man muß bedenken, 50% kostet dem Staat Geld und dem Staat und seinen Beamten ist der Staat wichtiger als die Leute.

Ich werde noch mal mit der Vdk sprechen, mache mir aber keine Hoffnung.

ruhalve
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