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Alt 13.12.2015, 21:17
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Oh mein Gott ! Kleinzeller Stadium IIIB bei meinem Lebensgefährten

Liebe Martina 2015,
es tut mir sehr leid, dass die Pflegestufe abgelehnt worden ist. Im Rahmen der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt,ihr habt das Recht, davon eine Kopie anzufordern. Es ist wichtig, dieses gründlich durchzulesen und nachzuschauen, welche Angaben den aktuellen Tatsachen widersprechen, sind z.B. die Hilfeleistungen, die nachts erfolgen, mit aufgeführt.
Bei manchen Patienten schwankt das Befinden sehr stark, dies muss im Gutachten unbedingt berücksichtigt werden.

Es lohnt sich, gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen, meistens wird der Antrag auf Leistungen erstmal abgelehnt.Das Schreiben muss innerhalb von 4 Wochen bei der Krankenkasse eingegangen sein.
Für den Widerspruch sollte man ein sog. Pflegetagebuch führen. Darin müssen alle Tätigkeiten und Besorgungen,die Du für Deinen Partner erledigst, aufgeschrieben werden. Dazu gehört auch die Begleitung zu Arztbesuchen, zur Physiotherapie etc. Wichtig sind vorallem Angaben zur benötigten Zeit.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nach einem Widerspruch eine erneute Begutachtung erfolgen muss, die dann nicht der Gutachter aus dem ersten Besuch durchführen darf.
Einige Bestimmungen zur Pflegeversicherung werden zum 1.1.2016 verändert.

Herzliche Grüße und ein großes Kraftpaket für dich,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (13.12.2015 um 21:23 Uhr) Grund: Ergänzungen vorgenommen
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