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Patientenverfügung
Hallo ihr Lieben
Melde mich hier mal mit einem für mich grad wichtigen Thema zu Wort, da ich denke, dass hier im BK Forum viele mitlesen. Da meine Mama nächste Woche nach Tübingen zur SZT muss, steht für uns gerade die Frage Generalvollmacht und Patientenverfügung im Raum. Wir haben am Freitag einen Termin beim Notar wegen der Generalvollmacht, sicher ist sicher. Jetzt wollte ich eigentlich dort auch so eine Patientenverfügung mit ihr ausfüllen, aber das kostet ja beim Notar ca. 50€. Meine Mama meint nun das könnte man sich sparen, es würde reichen, wenn wir so etwas selbst ausfüllen und miteinander unterschreiben... Wie steht ihr dazu, ist es besser das auch über den Notar zu machen, oder reicht das privat? Wo bekomme ich ein geeignetes Formular für eine Patientenverfügung, was muss da alles auf alle Fälle rein? Danke für eure Antworten Grüßle |
#2
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AW: Patientenverfügung
Bei uns in Österreich gelten private Verfügungen nicht.
Machen manche Ärzte und natürlich Notar und Anwalt. Alles Kostenpflichtig.
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Liebe Grüße Sophie |
#3
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AW: Patientenverfügung
Liebe Margit.
Bevor mein Papa Silvester 2007 verstorben ist - in einem Hospiz -, haben wir mit ihm eine PV gemacht. Das Formular haben wir uns mit vielen anderen Informationen von einer Website runtergeladen. Wenn du PV googelst, wirst du einige Einträge finden... Vor kurzem hat meine Mama eine PV für sich gemacht. Wir waren bei unserem Hausarzt, der auch meinen Papa begleitet hat. Er hat unser Formular angeschaut und ist alles mit uns durchgegangen und hat offene Fragen beantwortet. Dann haben wir alles fertig gemacht und er bekam eine Kopie. Ich habe dann meiner Mama einen Ausweis erstellt, wo draufsteht, dass sie eine PV hat und wer im Notfall kontaktiert werden soll. Das habe ich in deutsch und englisch gemacht - meine Mama ist noch sehr fit mit 78 und unternimmt viel, inkl. Reisen... da wäre m. E. eine Fremdsprache schon angebracht, sollte ihr was zustoßen. Zurzeit sind wir noch dran, dass meine Mama eine Betreuungsverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht ausfüllt, die dann beim Amtsgericht hinterlegt wird - für den Fall der Fälle bin ich dann ihr Betreuer und nicht einer, der vom Amtsgericht bestellt wird. Wie gesagt, wir sind diesbezüglich grade dabei, uns schlau zu machen, so ganz steige ich durch den Unterschied noch nicht durch und mir fehlt auch dazu momentan der nötige "Elan". Ich hoffe, du wirst hier noch einige kompetente Antworten bekommen, denn dieses Thema sollte man nicht unterschätzen bzw. zurückdrängen. Ich werde weiter mitlesen und hoffe, ich konnte dir schon etwas helfen.
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Alles Liebe. ********************** Papa, für immer in meinem Herzen - 31.12.2007 |
#4
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AW: Patientenverfügung
Huhu Margit!!
Also ich kenne es auch so, dass der Hausarzt solche Formulare hat! Auf einem Bogen muss alles über die betreffende Person ausgefüllt werden, dann müssen die betreffende Person, der Hausarzt und die Kinder (z.B.) unterschreiben. Die Unterschriften sollen von Zeit zu Zeit (alle paar Jahre) neu geleistet werden! Dann gibt es noch ein kleineres Kärtchen für die Brieftasche/Geldbeutel, wo auf die Patientenverfügung hingewiesen wird! Kosten tut das alles so nichts! Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben??!! Liebe Grüsse, Andrea.
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Hoffnung ist die Fähigkeit, die Musik der Zukunft zu hören. Glaube ist der Mut, in der Gegenwart danach zu tanzen. Und Glück ist die gute Fee, die aufpasst, dass wir dabei nicht ins Stolpern geraten. (Peter Kuzmic) |
#5
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AW: Patientenverfügung
Hallo Margit ,
eine Patientenverfügung sollte von einem Zeugen unterschrieben sein , der den Nachweis des geist. Vollbesitzes des Verfügenden bestätigen kann . ( kompliziert, was ! ) Dieser Zeuge kann der behandelnde Hausarzt sein , eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich . gute Seiten hierzu: www.medizinethik.de www.malteser.de L.G.
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39 Jahre, BET 01/08 , T2.G3,No,Her2+++ |
#6
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AW: Patientenverfügung
Hallo Margit,
schön ware es wenn man auf deine Frage ganz einfach antworten könnte. Aber es ist wohl leider nicht so. Ich habe beides, meine Ärztin hat eine Kopie meiner Patientenverfügung und mein Patientenschutzbrief ist beim DGHS hinterlegt. Nur "sicher" ist das wohl auch nicht. Habe gerade letztens gelesen, dass man die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung koppeln soll. Und dass bei der Patientenverfügung wir uns als Laien wohl nicht so "Mediziner-gerecht" ausdrücken können was wir wann wollen bzw. eben nicht und das evtl. in der Klinik von den Ärzten anders ausgelegt werden kann. Leider haben die Ärzte hier eben immer noch keine klare Vorgaben ? Ich werde es nun so machen: mit meiner Ärztin einen Termin ausmachen und eine handgeschriebene Verfügung aufstellen, die mehr auf irgendwelche Eventualitäten eingeht. Einen Anwaltstermin ausmachen, wenn auch erstmal nur zum Beratungsgespräch. Eine einfache Vollmacht haben wir natürlich, aber vielleicht kannst du kurz was zur Genaralvollmacht sagen? Ach ja, Bücher und Broschüren zu dem Thema liegen hier etliche herum, vom Lesen wird man aber nur wirr. Liebe Grüsse an dich und bin gespannt auf die Antworten Rosita Geändert von mischmisch (24.09.2008 um 21:48 Uhr) |
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