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#1
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Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen
ich habe mal eine Frage an Euch, vielleicht kann mir ja jemand seine Erfahrungen nennen oder helfen. Im Januar 2004 wurde ich (40 Jahre zu diesem Zeitpunkt) beidseitig brusterhaltend wegen Brustkrebs (links G 3 und rechts G 2 hormonabhängig) operiert. Dann das volle Programm, 6 x FEC von März bis August 04, 33 Bestrahlungen bis Oktober 2004, 2 Jahre Zoladex und 5 Jahre Arimidex (das habe ich im Oktober 09 geschafft). In 2007 wurden mir die Eierstöcke sowie Eileiter entfernt. Ich hatte ab 01/2004 bis 11/08 einen GdB von 80. Dann habe ich den Ausweis zwecks Verlängerung nochmals ans Bürgeramt geschickt und nochmals bis 11/09 verlängert bekommen. Nun kam ein Fragebogen, den ich befüllt ans Landratsamt zurückschickte. Sie wollen mich nun mit 20 GdB einstufen. Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wie Ihr nach den 5 Jahren eingestuft wurdet? Macht es Sinn, Einspruch einzulegen um vielleicht auf 30 GdB zu kommen? Was habt Ihr bei einem evtl. Einspruch geschrieben? Nicht das jemand denkt, ich will den Schwerbehindertenausweis nicht abgeben, allerdings verschenken möchte ich auch nichts. Mir geht es Gott sei Dank gut, mal von den Knochenschmerzen und so abgesehen, aber ich bin dankbar!!!! dass bis dato nichts weiteres gefunden wurde und hoffe, dass dies auch so bleibt. Nein ist falsch ausgedrückt - es bleibt so Ich wünsche Euch einen schönen Tag und liebe Grüße Simone. |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Simone,
also ob du 20 oder 30 hast ist egal. Es müssten unbedingt 50 GdB sein, um irgendeinen Vorteil zu haben. Mit 20/30/40 bis du nur eine Gleichgestellte (Beamtendeutsch). Gruß Altmann |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Simone,
Widerspruch einzulegen kann schon noch nützlich sein, wenn Du den Eindruck hast, dass nicht alle Deine Behinderungen und Schwierigkeiten berücksichtigt sind. Ich empfehle auch, möglichst alle Arztberichte, die Du beibringen kannst, in Kopie beizulegen, denn die Ärzte bekommen kein Honorar dafür, wenn sie auf die Anfragen der Behörde antworten. Entsprechend lange dauert es dann, bis alle Unterlagen beisammen sind. Außerdem solltest Du alle Probleme schildern, die Du mit Deiner Gesundheit hast, nicht nur die mit dem Krebs zusammenhängenden. Ein Bandscheibenschaden, Diabetes, Gicht oder andere Leiden gehören auch mit dazu und sollten ebenfalls mit ärztlichen Bescheinigungen dargestellt werden. Mich hatte man seinerzeit nach 5 Jahren "Heilungsbewährung" von 100 auf 40% herunterstufen wollen. Durch meinen Einspruch erreichte ich dann aber eine Einstufung mit 60%, was für die Werbungskosten (Fahrten zur Arbeitsstelle) einen ganz enormen Unterschied ausmachte. Viel Erfolg bei dieser Sache! LG, Heino |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altmann, ich glaube da irrst Du dich. Du kannst Dich erst ab einem GdB von 30 gleichstellen lassen!
Liebe Grüße Iris |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo
ich kenne mich da noch gar nicht aus? Was heißt das, wenn man z.B. 30% hat und sich "gleichstellen" lässt? Vorteile, wie Kündigungsschutz, mehr Urlaub, usw hat man doch erst ab einem GDB ab 50%.
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________________ Viele Grüße Rickerl |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Rickerl,
einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen kann man sich bei der Agentur für Arbeit. Über die Vorteile kannst Du mal in der Seite der Agentur nachlesen http://www.arbeitsagentur.de/nn_2618...llung-Nav.html Liebe Grüße Iris |
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