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#1
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Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Ihr Lieben,
kann mir jemand sagen, ob eine Stanzbiopsie zur Abklärung eines Befundes gesetzlich vorgeschrieben ist oder kann man eine rechtlich auch eine PE durchführen ohne auf die Möglichkeit einer Stanzbiopsie hinzuweisen? Danke für jede Antwort. Liebe Grüße - Maria Helga |
#2
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Ich glaube, du musst genauer erklären, worauf du hinaus willst.
PE = Gewebeprobe nehme ich an. Wie wurde/würde die gemacht? Vakuumbiopsie oder OP oder? Was meinst du mit "gesetzlich vorgeschrieben"? Ich gebe zu, ich verstehe nicht, was du genau meinst. |
#3
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Maira Helga,
so ganz verstehe ich deine Frage auch nicht. Was meinst du mit PE? Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Diagnostik im allgemeinen oder zur Biopsie oder irgendwelchen Therapien im besonderen. Eine Biopsie ist ein Eingriff in den Körper und dem mußt du zustimmen, der wird nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genausowenig wie dir vorgeschrieben werden kann welche Therapien du machen musst. Es gibt aber gewisse Leitlinien hinsichtlich der Diagnostik und auch der Therapierichtlinien, die aber im Individualfall abgewandelt werden können. Ich hatte auch keine Biopsie weil die Mammographie und Sonographie eindeutig waren. Freundlicher Gruß
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
#4
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo,
ich bin im Januar operiert worden. Es sollte eine Probe entnommen werden. Während der Vorgespräche wurde das Wort Stanzbiopsie mit keinem Wort erwähnt. Ich habe auch nicht danach gefragt. Nach der PE (Operation), die schließlich eine TE war, bekam ich eine schwere Mastopathie mit anschließender Nekrosenbildung, die zur Amputation führte. Das zu meiner Vorgeschichte. Mein Arzt meinte, dass das Risiko bei einer Stanzbiopsie wesentlich minimal gewesen wäre. Daher meine Frage ob sich jemand auskennt. Ich glaube, ein ärztliches Gutachten wäre hier angebracht. Viele Grüße |
#5
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Mariahelga,
das ist natürlich unglaublich,dass dieser Vorgang zur Amputation führte. Aber: wir wissen ja nichts über die bildgebenden Befunde,also warum entschieden wurde,eine PE zu machen etc.-somit können wir Dir auch keine Auskünfte geben,ob das nun richtig oder falsch oder gar gesetzlich falsch war. Die Begriffe,die Du verwendest,PE und TE,mit denen wird hier kaum jemand was anfangen können. PE ist meiner Meinung nach ein Biopsat?Und TE habe ich noch nie gehört... Bitte die Begriffe ausschreiben bzw.erklären,ebenso wie die Hintergründe Deiner Frage.Das sind einfach zu wenig Infos. Liebe Grüße,Jule |
#6
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Meine Vermutung, vielleicht kannst du das bestätigen:
PE= Probeexzision TE= Tumorexzision Wenn wir helfen sollen, müsstest du wirklich genauer die gemachten (Vor-)Untersuchungen und Befund(e) darlegen. |
#7
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Zitat:
Auch bei der OP zur Tumorentfernung wird eine Gewebeprobe entnommen und noch während der laufenden OP untersucht. Dass Mastopathie durch eine OP oder Biopsie entstehen soll ist mir tatsächlich neu. Normalerweise ist das wohl eher veranlagungsbedingt und wird durch die Einwirkung der weiblichen Hormone (Östrogen) in der Intensität beeinflusst. Die Sache mit der Nekrose leuchtet mir da schon eher ein. Wie auch immer, eine Stanzbiopsie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben gehört aber zu den Standarduntersuchungen im Rahmen der Tumordiagnostik. Warum die bei dir nicht in der Form durchgeführt wurde sondern eine operative Probenentnahme (PE) solltest du deinen Arzt fragen. Vielleicht kam das aufgrund der Lage des Tumor und bereits vorhandener Mastopathie nicht in Frage? Und für welche Art von OP hattest du denn deine Einwilligung gegeben? Bist du in einem zertifizierten Brustzentrum in Behandlung? Freundliche Grüße
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
#8
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Liebe Birgit,
ich hatte eine Mastitis(eine Brustentzündung) aufgrund Krankenhauskeime. Diese wäre sicherlich nicht entstanden, wenn ich ambulant eine Stanzbiopsie hätte durchführen lassen. Auch stand vor der OP fest, dass ich kein bösartigen Befall hatte, sondern lediglich eine eingezogene Brustwarze durch einen verklebten Milchgang. Ich habe der PE Probeentnahme) zugestimmt, nicht aber einer TE (Tumorentnahme), da gar kein Tumor vorlag. Deshalb würde ich gerne näheres wissen.Durch die Mastitis entstand eine Fettgewebsnekrose, die zur Amputation führte. Danke für die Mühe. Liebe Grüße Mariahelga |
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